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Großbritannien: Zwitschern aus dem Gerichtssaal erlaubt

Der oberste britische Richter, Lord Justice Igor Judge, hat sich dafür ausgesprochen, Journalisten das Twittern und Versenden von SMS-Nachrichten oder E-Mails aus Gerichtssälen während eines laufenden Verfahrens zu erlauben.
/ Jens Ihlenfeld
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Wikileaks macht es möglich: Vielleicht wird bald aus britischen Gerichtssälen getwittert, gesimst und gemailt werden, was das Zeug hält. Noch Ende November 2010 hatte sich der Lord Chief Justice and President of the Courts of England and Wales, Igor Judge, skeptisch über den Einzug der Onlinemedien in britische Gerichtssäle geäußert. Nachdem aber ein Bezirksrichter das Twittern während der Kautionsverhandlung für Julian Assange Anfang Dezember zugelassen hatte, sah sich der Chefrichter zum Handeln veranlasst. Richter Judge hat deshalb gestern "Vorläufige Richtlinien für den Einsatz von Formen der textbasierten Echtzeitkommunikation (einschließlich Twitter) für die faire und akkurate Berichterstattung aus dem Gerichtssaal" erlassen.

Richter Judge stellt in seinen Richtlinien fest, dass es kein grundlegendes Verbot der textbasierten Echtzeitkommunikation aus dem Gerichtssaal gibt. Ob Twittern, Simsen und E-Mailen im Einzelfall erlaubt werden sollen, hängt nach Judge von verschiedenen Faktoren ab. Von höchster Bedeutung ist in seinen Augen, dass die Echtzeitkommunikation nicht den ordnungsgemäßen Ablauf eines Verfahrens beeinträchtigt. Das Risiko sieht Judge besonders in Strafrechtsfällen, wo Zeugen vor ihrer Vernehmung oder Juroren in ihrem Urteil durch Tweets aus dem Gerichtssaal beeinflusst werden könnten.

Ein weiterer kritischer Punkt ist, wem das Gericht die Erlaubnis zum Twittern geben soll. Richter Judge weist darauf hin, dass unter Umständen nur Medienvertretern die textbasierte Echtzeitkommunikation aus dem Gerichtssaal erlaubt werden sollte. Judge wörtlich(öffnet im neuen Fenster) : "Dieser Fall könnte eintreten, wenn es nötig ist, die Anzahl der mobilen elektronischen Geräte, die gleichzeitig in Betrieb sind, zu begrenzen, um zu verhindern, dass die Tonaufzeichnungsgeräte des Gerichts gestört werden, oder weil der Gebrauch der Geräte zu einer Ablenkung der am Verfahren Beteiligten führt."

Die Anfertigung von Fotos und Tonaufnahmen bleibt weiterhin verboten. Wer dazu geeignete Geräte mit in den Gerichtssaal bringt, muss die entsprechenden Funktionen deaktivieren. Während das Fotoverbot absolut ist, können einzelne Richter Tonaufnahmen ausnahmsweise zulassen.

Richter Judge kündigt in seinen Richtlinien zugleich an, in Kürze eine Konsultation über die Nutzung von textbasierter Echtzeitkommunikation zu starten. Unter anderem die Justiz, die Anwaltskammer und der Presse-Beschwerderat sollen dazu befragt werden. [von Robert A. Gehring]


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