Gerichtsentscheidung: Mozilla siegt gegen Abofallenbetreiber

Künftig dürfen Betreiber sogenannter Abofallen die beiden Mozilla-Applikationen Firefox und Thunderbird nicht mehr kostenpflichtig vertreiben, entschied das Landgericht Hamburg. Zudem müssten etwaige Kostenpflichten und vertragliche Mindestlaufzeiten auf derart konzipierten Webseiten in Zukunft klar und deutlich kenntlich gemacht werden, urteilte das Landgericht(öffnet im neuen Fenster) .
Die Betreiber müssen die bislang erfolgten Downloads und die damit zusammenhängenden geschäftlichen Informationen offenlegen. Dazu gehört auch die von den Betreibern geschaltete Werbung, etwa Adwords- und Keywords-Werbung mit Firefox als Schlüsselwort. Mozilla kann auf Grundlage dieser Informationen Schadensersatz gegen die Betreiber geltend machen. Bis zu 170.000 Rechnungen sollen die Betreiber pro Woche versendet haben.
Die Betreiber der fraglichen Webseiten bieten kostenlose Applikationen an. Nur versteckt sind Hinweise dazu zu finden, dass mit dem Download eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen wird.



