Julian Assange: Briten erhoben Einspruch gegen Freilassung auf Kaution (U)

Julian Assange ist nicht wegen des Einspruchs der Stockholmer Staatsanwaltschaft in Haft geblieben . Das hat die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny auf ihrer Website erklärt(öffnet im neuen Fenster) . Sie könne keine Informationen zur gegenwärtigen Entwicklung in dem Fall geben, da dieser von den britischen Behörden bearbeitet werde.
Es sei üblich, dass in einem Fall, bei dem es um die Auslieferung eines Beschuldigten gehe, die Staatsanwaltschaft vor Ort entscheide, erklärte eine Sprecherin des Crown Prosecution Service (CPS), der den Einspruch gegen die Kaution erhoben hatte, der britischen Tageszeitung Guardian(öffnet im neuen Fenster) . Sie seien vor Ort und kennten sich mit den hiesigen Gepflogenheiten bezüglich einer Kaution besser aus als eine ausländische Staatsanwaltschaft.
Heute wird erneut vor einem Londoner Gericht über eine Freilassung Assanges verhandelt. Anders als am vergangenen Dienstag dürfen die Zuschauer am heutigen Donnerstag nicht twittern. Das habe der Richter gleich zu Anfang der Anhörung entschieden, berichtet(öffnet im neuen Fenster) ein Beobachter.
Entgegen den üblichen Regeln hatte der zuständige Richter am Dienstag entschieden, dass in der Assange-Anhörung getwittert werden dürfe. Normalerweise sind Kameras, Aufnahmegeräte und Mobiltelefone in britischen Gerichten verboten.
Die mit Spannung erwartete Anhörung vor dem Royal Courts of Justice soll in Kürze beginnen. Sie wird voraussichtlich zwei Stunden dauern. Die Anhänger von Assange haben inzwischen die Kaution in Höhe von 200.000 britischen Pfund gesammelt. Diese sei aber dem Gericht noch nicht übergeben worden, sagte ein Anwalt der britischen Tageszeitung Time(öffnet im neuen Fenster) . Zu den 200.000 Pfund kommen noch zweimal 20.000 Pfund als Bürgschaft(öffnet im neuen Fenster) hinzu.
Nachtrag vom 16. Dezember 2010, 12:47 Uhr
Ergänzt um das Twitter-Verbot.