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EU-Patent: EU-Kommission unterstützt Ausreißergruppe

Ende November 2010 unternahm eine kleine Gruppe von EU-Mitgliedstaaten einen Vorstoß zur Einführung eines EU-Patents durch "verstärkte Zusammenarbeit" . Gestern hat die EU-Kommission den Vorschlag für gut befunden.
/ Jens Ihlenfeld
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Die EU-Kommission gibt grünes Licht für ein "EU-Patent light" . Auf Antrag einer Gruppe von zwölf EU-Mitgliedstaaten hat die Kommission gestern einen Vorschlag für die Schaffung eines EU-Patents auf dem Weg der "verstärkten Zusammenarbeit" vorgelegt(öffnet im neuen Fenster) . Demnach soll das Europäische Patentamt (EPA) EU-Patente erteilen dürfen , die dann in allen Mitgliedstaaten gelten, die sich der Initiative zur "verstärkten Zusammenarbeit" angeschlossen haben. Dem Vorschlag haben sich inzwischen Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Polen, Slowenien, Schweden und das Vereinigte Königreich angeschlossen.

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte zur Begründung des Kommissionsvorschlages: "Die nicht hinnehmbare Tatsache ist, dass Innovatoren ihre Patente wegen der hohen Kosten nur in durchschnittlich 5 der 27 EU-Mitgliedstaaten validieren und schützen lassen. Jede weitere Verzögerung schadet den europäischen Erfindern. Deshalb schlägt die Kommission vor, dass einigen Mitgliedstaaten erlaubt wird, bei der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes voranzuschreiten, und ich hoffe, dass sich mit der Zeit alle Mitgliedstaaten diesem neuen System anschließen werden. Jedenfalls wird keine Diskriminierung zwischen den Unternehmen erfolgen, denn sie werden die Möglichkeit haben, ein EU-Patent gleichberechtigt und unabhängig von ihrem Herkunftsland anzumelden."

Der Zugang zum Einheitspatent soll allen EU-Anmeldern "diskriminierungsfrei offen stehen" . Der Schutz des Patents würde sich auf alle an der "verstärkten Zusammenarbeit" teilnehmenden EU-Länder erstrecken. Die Patentprüfung und -erteilung soll in einer der drei Amtssprachen des EPA – Englisch, Französisch oder Deutsch – erfolgen. Die Patentanmeldung dürfte in einer Amtssprache der EU erfolgen und müsste gegebenenfalls in eine der drei EPA-Amtssprachen übersetzt werden. Die Kosten dafür sollen nach Vorstellung der Kommission "erstattungsfähig sein" . [von Robert A. Gehring]


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