Kein Postident: United Internet wirft Post Behinderung der De-Mail vor

Die Partner United Internet und Deutsche Telekom werfen der Deutschen Post vor, die Einführung des gesicherten elektronischen Nachrichtenaustausches mit der De-Mail zu behindern. Um ihr Konkurrenzprodukt E-Postbrief durchzusetzen, verweigere sie den De-Mail-Betreibern die Nutzung des Postident-Verfahrens zur Überprüfung der Identität des Nutzers, berichtet die Wirtschaftswoche unter Berufung auf Informationen von United Internet(öffnet im neuen Fenster) .
"Die Post versucht, die Einführung der De-Mail zu verzögern, um zuvor ihren E-Postbrief im Markt etablieren zu können" , habe United Internet der Wirtschaftswoche gesagt.
Dagegen klagt United Internet vor dem Landgericht Köln. Ziel ist es, die Post zu zwingen, auch für die De-Mail den sicheren persönlichen Identifikationsdienst anzubieten. Die Verhandlung soll am 23. Dezember 2010 beginnen. Die Telekom versuche parallel, die öffentlich-rechtlichen Sparkassen als alternativen Träger für einen Identifikationsdienst zu gewinnen. Jan Oetjen, Geschäftsführer der E-Mail-Dienste GMX und Web.de, hatte angekündigt, die Authentifizierung der Nutzer nach Terminabsprache an der Haustür oder am Arbeitsplatz vornehmen zu lassen.
Ein Sprecher der Post sagte der Wirtschaftswoche: "Wir torpedieren nichts, aber wir stehen ja bald im Wettbewerb zueinander." Die Post fördere zudem die Debatte, in der Sicherheitsprobleme der De-Mail thematisiert werden, vermuteten Telekom und United Internet, so das Magazin.
Bei den United-Internet-Marken GMX und Web.de sowie bei der Telekom konnten sich Menschen für eine De-Mail-Adresse registrieren lassen. Bislang soll eine Million Menschen davon Gebrauch gemacht haben. Mit De-Mail sollen in Deutschland rechtsverbindliche elektronische Nachrichten, ein Identifizierungsdienst und eine gesicherte Onlinedokumentenablage möglich sein. Für die Verbindungen zum jeweiligen Anbieter wird das SSL-Verfahren genutzt.
Beim E-Postbrief wird jede Sendung mit einer elektronischen Signatur der Post versehen, die eine Integritätsprüfung der enthaltenen Daten ermöglicht. Damit bestätigt die Post dem Empfänger, dass die Nachricht tatsächlich vom angegebenen Absender stammt und ihr Inhalt unverändert ist. Für das Versenden eines E-Postbriefes muss zudem eine auf das Handy gesandte Transaktionsnummer eingegeben werden. Verfügt der Empfänger eines E-Postbriefes nicht über eine E-Mail-Adresse, druckt die Post das Schreiben aus und stellt es per Boten zu.