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JMStV: USK bietet modulares Onlineangebot zum Jugendschutz

Die Unternehmen der Spielebranche sollen mit dem voraussichtlich ab 2011 gültigen Jugendmedienschutzstaatsvertrag klarkommen: Das ist das erklärte Ziel der USK. Dazu veröffentlicht die Einrichtung ein modulares Angebot.
/ Peter Steinlechner
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Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)(öffnet im neuen Fenster) will einen modular aufgebauten Service anbieten, mit dessen Hilfe sich die Unternehmen der Spielebranche konform zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag ( JMStV ) verhalten können. "Im Onlinebereich herrscht Verunsicherung aufgrund der komplexen rechtlichen Lage. Auch die selbstständige jugendschutzrechtliche Bewertung von Inhalten kann schwerfallen. Dem wollen wir mit dem neuen Angebot abhelfen" , sagte Felix Falk, Geschäftsführer der USK.

Mit dem "JMStV-Startpaket" können Unternehmen von der USK ab Januar 2011 erst eine Bestandsanalyse ihres Onlineangebots und dann individuelle Umsetzungsempfehlungen erhalten. Außerdem kann die USK künftig die Funktion des Jugendschutzbeauftragten erfüllen, den Anbieter mit Inkrafttreten des neuen JMStV in Zukunft verbindlich nennen müssen. Die Anbieterkennzeichnung von Spielinhalten über ein gestütztes Selbstklassifizierungssystem bildet ein weiteres Modul, außerdem können Spiele das rechtssichere USK-Kennzeichen beantragen. Zusätzlich bietet die USK ab Januar 2011 die erste Weiterbildung für Nutzer ihres gestützten Selbstklassifizierungssystems sowie für Jugendschutzbeauftragte von Unternehmen an.

Die Neufassung des JMStV sieht vor, dass deutsche Webseiten ab dem 1. Januar 2011 mit einer Alterskennzeichnung versehen werden sollen. Dazu müssen die Anbieter ihre Inhalte in mehrere Altersstufen von "ab 0" bis "ab 18 Jahren" einteilen. Dies betrifft auch Blogs, private Webseiten sowie solche von Vereinen, Parteien oder kleinen Firmen. Für Inhalte unter zwölf Jahren ist eine Kennzeichnung zwar freiwillig. Wer nicht kennzeichnet, riskiert aber, dass die Webseite in Schulen, Bibliotheken oder in Familien von Inhaltsfilterprogrammen blockiert wird.

Damit die Neufassung des JMStV in Kraft tritt, fehlt unter anderem noch die Zustimmung von Nordrhein-Westfalen. Der Landtag stimmt am 16. Dezember 2010 darüber ab. Organisationen wie der AK Zensur oder der Suchmaschinenanbieterverband (Suma) fordern insbesondere die Fraktion der Grünen auf, ihn abzulehnen. Eigentlich ist die Mehrheit der Abgeordneten gegen den Staatsvertrag , will aus Koalitionsräson allerdings zustimmen.


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