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Trotz Terrorwarnungen: Anwälte weiter gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) will weiterhin keine Vorratsdatenspeicherung zulassen – im Gegensatz zu Bundesdatenschützer Schaar und Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Weichert. Einen Eingriff in die Privatsphäre von unbescholtenen Bürgern dürfe es nicht geben.
/ Achim Sawall
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Wolfgang Ewer
Wolfgang Ewer

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) tritt auch nach aktuellen Terrorwarnungen weiter gegen eine Vorratsdatenspeicherung ein. Die verdachtsfreie Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen lehnt der Verein weiter entschieden ab. Die Vorratsdatenspeicherung greife massiv in den geschützten Bereich der vertrauensvollen Kommunikation und somit in grundgesetzlich geschützte Bürger- und Freiheitsrechte ein, gab der Verein bekannt. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung müsse überprüft werden.

"Der Staat hat zwar den verfassungsrechtlichen Auftrag, seine Bürger vor Terror zu schützen, jedoch müssen die Maßnahmen verhältnismäßig sein" , sagte DAV-Präsident und Rechtsanwalt Wolfgang Ewer. Einen Eingriff in die Privatsphäre von unbescholtenen Bürgern dürfe es nicht geben. "Alle Bürger dem Generalverdacht auszusetzen, sie seien Straftäter, ist unerträglich" , sagte Ewer. Auch eine ernsthafte Bedrohungslage rechtfertige nicht, das Grundgesetz und seine Maßgaben auszusetzen. Staatliche Mittel zur Terrorismusbekämpfung müssten "wirksam und verfassungsrechtlich legitimiert" sein und dürften nicht zu einer Aushöhlung des Rechtsstaates führen.

Dagegen sind Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert und Bundesdatenschützer Peter Schaar auf die Seite der Befürworter der Vorratsdatenspeicherung gewechselt. Sie befürworten Quick-Freeze-Plus mit einer begrenzten Vorratsdatenspeicherung.

Am 2. März 2010 wurde die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 schreibt jedoch europaweit die Vorratsdatenspeicherung vor und soll in Deutschland für die Wiedereinführung der verdachtslosen Datensammlung sorgen, um die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern.


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