Telekom-Bespitzelungsaffäre: Opfer mit Urteil unzufrieden

Die Dienstleitungsgewerkschaft Verdi ist mit dem gestrigen Urteil in der Telekom-Bespitzelungsaffäre nicht zufrieden. Das Landgericht Bonn hatte den früheren Leiter der Telekom-Konzernsicherheit, Klaus T., zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der 60-Jährige hatte die alleinige Verantwortung für das illegale Ausspionieren unter anderem von Aufsichtsräten, Journalisten und deren Angehörigen vor fünf Jahren übernommen.
"Die Aufarbeitung der Affäre fällt aus Sicht der Opfer strafrechtlich enttäuschend aus" , sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Lothar Schröder, der zugleich stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Telekom ist, am Dienstag in Berlin. Schröder gehörte neben weiteren Gewerkschaftern, Betriebsräten, Mitarbeitern der Telekom und Journalisten zum Opferkreis von über 60 Menschen, die in den Jahren 2005 und 2006 von der hausinternen Abteilung Konzernsicherheit 3 (KS 3) illegal bespitzelt wurden. Den Hintergrund der Aktion, die im Jahre 2008 aufgedeckt wurde, habe das Strafverfahren nicht aufgeklärt. "Uns fehlt der Glaube, dass es keine Mitverantwortung im Management gegeben hat" , erklärte Schröder.
Mitarbeiter aus dem mittleren Management würden nicht aus eigenem Antrieb damit anfangen, große Mengen Telefondatensätze auszuwerten. Das mache auf der Ebene ohne klare Anweisung niemand, hatte Schröder früher kommentiert . Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), der die Gewerkschafter vor Gericht vertritt, ging auch davon aus, dass T. kein Einzeltäter war.
Im Verlauf des Prozesses seien die Vorwürfe gegen den früheren Konzernchef Kai-Uwe Ricke und den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel nicht ausgeräumt worden. Wichtige Zeugen seien nicht vernommen worden oder hätten die Aussage verweigert, sagte Schröder. Im Sommer 2010 hatte die Staatsanwaltschaft Bonn dann entschieden, die Ermittlungen gegen Ricke und Zumwinkel einzustellen. Nun gelte es, der zivilrechtlichen Verantwortung von Ricke und Zumwinkel nachzugehen.