De Maizière
Gesetzentwurf für besseren Datenschutz im Internet
Mit einem neuen Gesetz will Thomas de Maizière den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet verbessern. Zusätzlich hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) einen freiwilligen Datenschutzkodex zu Google Street View und ähnlichen Diensten verfasst und dem Bundesinnenminister übergeben.

Der Gesetzentwurf von Thomas de Maizière soll durch eine Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes für mehr Selbstbestimmung von Internetnutzern sorgen und sich nicht nur auf einzelne Teilaspekte wie Geodaten oder gar nur auf Google Street View beschränken. Daten, die über eine Person zusammengestellt worden sind, dürfen demnach nur mit Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden, oder wenn ein klar überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung besteht. Der Innenminister spricht hier von einer "roten Linie", die jeder beachten müsse.
- De Maizière: Gesetzentwurf für besseren Datenschutz im Internet
- Gesichtserkennung, Suchmaschinen und Standortdaten
- Datenschutzkodex für Street View & Co.
Grundsätzlich soll gelten: Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten in Telemedien durch öffentliche oder nichtöffentliche Stellen ist unzulässig, wenn dies einen besonders schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellt. Es sei denn, eine andere Rechtsvorschrift erlaubt die Veröffentlichung, der Betroffene hat ausdrücklich und gesondert eingewilligt oder es besteht ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Veröffentlichung.
Ein solcher "besonders schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht" soll dem Gesetzentwurf zufolge dann vorliegen, wenn Daten "geschäftsmäßig gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuspeicherung weiterer Daten ausgewertet wurden und die dadurch ein umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben können oder die den Betroffenen in ehrverletzender Weise beschreiben oder abbilden".
Darüber hinaus soll als Sanktion schwerer Verletzungen des Persönlichkeitsrechts ein neuer Schmerzensgeldanspruch gegen private Unternehmen im Bundesdatenschutzgesetz geschaffen werden. Bisher gibt es einen solchen nur in Bezug auf die automatisierte Datenverarbeitung öffentlicher Stellen.
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Gesichtserkennung, Suchmaschinen und Standortdaten |
Kannst du nicht. Das Meldeamt DARF deien Daten verkaufen, und du kannst NICHTS dagegen...
scheinschutz, der von den eigentlichen problemen ablenken soll und eine hintertür hat...
Kann mir mal jemand erklären, wer auf die Schnapsidee gekommen ist, dass man zum...
Nö, wieso? Auf Streetview würde - vorausgesetzt man sieht wirklich nur Hausfassaden und...