De Maizière: Gesetzentwurf für besseren Datenschutz im Internet

Der Gesetzentwurf von Thomas de Maizière soll durch eine Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes für mehr Selbstbestimmung von Internetnutzern sorgen und sich nicht nur auf einzelne Teilaspekte wie Geodaten oder gar nur auf Google Street View beschränken. Daten, die über eine Person zusammengestellt worden sind, dürfen demnach nur mit Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden, oder wenn ein klar überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung besteht. Der Innenminister spricht hier von einer "roten Linie" , die jeder beachten müsse.
Grundsätzlich soll gelten: Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten in Telemedien durch öffentliche oder nichtöffentliche Stellen ist unzulässig, wenn dies einen besonders schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellt. Es sei denn, eine andere Rechtsvorschrift erlaubt die Veröffentlichung, der Betroffene hat ausdrücklich und gesondert eingewilligt oder es besteht ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Veröffentlichung.
Ein solcher "besonders schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht" soll dem Gesetzentwurf zufolge dann vorliegen, wenn Daten "geschäftsmäßig gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuspeicherung weiterer Daten ausgewertet wurden und die dadurch ein umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben können oder die den Betroffenen in ehrverletzender Weise beschreiben oder abbilden" .
Darüber hinaus soll als Sanktion schwerer Verletzungen des Persönlichkeitsrechts ein neuer Schmerzensgeldanspruch gegen private Unternehmen im Bundesdatenschutzgesetz geschaffen werden. Bisher gibt es einen solchen nur in Bezug auf die automatisierte Datenverarbeitung öffentlicher Stellen.
Gesichtserkennung, Suchmaschinen und Standortdaten
Darüber hinaus regt der Innenminister eine Diskussion über Gesichtserkennungsdienste, die Profilbildungen anhand von Suchmaschinenanfragen und die Erhebung von Standortdaten an.
Gesichtserkennungsdienste
Nach Ansicht von Innenminister de Maizière droht durch die Verbesserung der Gesichtserkennung "ein weit größerer Verlust an Anonymität im öffentlichen Raum als durch die Abbildung von Häuserfassaden" . Gemeint sind Fälle, in denen eine Person allein anhand eines Gesichts oder biometrischen Merkmals über Internetrecherchen identifiziert werden kann. Der Minister geht davon aus, dass es zunehmend technisch möglich sein wird, über eine integrierte Kamera eines internetfähigen Handys jeden auf der Straße oder in einem Café aufzunehmen und anhand des Fotos eine Sofortrecherche im Internet durchzuführen.
Profilbildungen anhand von Suchmaschinenanfragen
Da auch die Inhalte von Suchanfragen den Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung betreffen können, müssen Nutzer darauf vertrauen können, "dass diese Daten nicht gesammelt, ausgewertet und dem Betroffenen zugeordnet werden" , heißt es in dem Dokument(öffnet im neuen Fenster) . Aus den Inhalten der Suchanfragen können mitunter intime Erkenntnisse oder (vermeintliche) Rückschlüsse über Nutzer generiert werden, zum Beispiel wenn jemand wiederholt nach "anonymen Alkoholikern" oder schweren Krankheiten sucht.
Erhebung von Standortdaten
Besondere Aufmerksamkeit sei auch auf Diensteanbieter zu richten, die mit Hilfe der GPS-Funktion von Smartphones Standordaten erheben und, anders als Telekommunikationsanbieter, nicht dem Telekommunikationsgesetz unterworfen sind. "Das Erheben und Übermitteln von Standortdaten ist als Vorstufe zur Erstellung von Bewegungsprofilen in besonderem Maße persönlichkeitsrechtsrelevant" , heißt es in dem Entwurf des Bundesinnenministeriums.
Datenschutzkodex für Street View & Co.
Der Bitkom hat parallel zur Vorstellung des Gesetzentwurfs – wie mit Innenminister de Maizière verabredet – einen Selbstverpflichtungsvorschlag für Onlinedienste vorgelegt, die von der Straße aus aufgenommene Panoramen im Internet zeigen. Demnach soll ein zentrales Internetportal für Informationen und Widersprüche eingerichtet werden, das als einheitliche Anlaufstelle für Bürger dient.
Widersprüche gegen die Veröffentlichung des eigenen Hauses sollen allerdings nicht auf diesem Portal gesammelt werden. Vielmehr sollen "Links, die direkt auf die Widerspruchsseiten aller beteiligten Anbieter verweisen" , aufgeführt werden. Auf den Seiten der Anbieter könne dann mit einer direkten Markierung der Gebäude beantragt werden, Fassaden unkenntlich zu machen, so der Bitkom.
Dabei soll eine E-Mail-Adresse ausreichen und keine weiteren persönlichen Daten verlangt werden. Wer keinen Internetanschluss hat, soll per Brief Widerspruch einlegen können. Aber auch hier gilt: Wer sein Haus unkenntlich machen lassen will, soll sich an jeden einzelnen Panoramadienst einzeln wenden müssen.
Darüber hinaus sieht der Kodex des Bitkom vor, Gesichter und Kfz-Kennzeichen ohne Antrag automatisch unkenntlich zu machen, auf Wunsch auch ganze Personen und Autos. Es soll eine telefonische Beratungsstelle geben, die Fragen zu den Panoramadiensten beantwortet und Bürger bei Widersprüchen unterstützt. Anbieter sollen auf ihren eigenen Webseiten und über das zentrale Internetportal mindestens einen Monat im Voraus über geplante Aufnahmefahrten informieren.
Die Unterzeichner des Kodex sollen mit einem einheitlichen Logo auf den Kodex hinweisen. Ihnen sollen nicht näher genannte Sanktionen drohen, sollten die Vorgaben des Kodex nicht eingehalten werden.