Letzte Meile

Deutsche Telekom erhält Vorgabe zur weiteren Öffnung

Die Telekom muss ihre Verträge zum Zugang der Konkurrenz zum Schaltverteiler fairer abfassen. Die Konkurrenten hoffen, dass die "Blockadehaltung der Telekom nun ein Ende" hat und die Beseitigung der weißen Flecken auf dem Lande schneller vorangeht.

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Letzte Meile: Deutsche Telekom erhält Vorgabe zur weiteren Öffnung

Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Telekom aufgefordert, den Zugang von Konkurrenten auf der letzten Meile zu verbessern. Der Standardvertrag für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) am Schaltverteiler der Telekom muss geändert werden, was den Breitbandausbau auf dem Lande beschleunigen könnte.

Den Entwurf des Standardvertrags hatte das Unternehmen auf Aufforderung der Bundesnetzagentur im August 2010 vorgelegt. Nach der Prüfung werde der Telekom nun vorgegeben, "klare und nachprüfbare Regelungen zu den Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch zu treffen, die Informations- und Bereitstellungsfristen zu straffen sowie Vertragsstrafen einzuführen", gab die Bundesnetzagentur am 30. November 2010 in Bonn bekannt. Zudem müssten mögliche technische oder sonstige Ablehnungsgründe für die Errichtung von Schaltverteilern genauer definiert werden.

"Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass der Standardvertrag für den Schaltverteilerzugang in zahlreichen wichtigen Punkten einer Überarbeitung bedarf", sagte Behördenchef Matthias Kurth. Zeitaufwendige Verhandlungen zwischen Telekom und Wettbewerbern würden so überflüssig. Die Telekom müsse die Vorgabe "im Interesse der Verbraucher in den mit Breitband unterversorgten Gebieten" jetzt zügig umsetzen, erklärte Kurth. Dafür habe der Konzern bis Ende Januar 2011 Zeit, dann werde der Text von der Bundesnetzagentur diktiert, sagte Kurth.

Einen Schaltverteiler muss die Telekom in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hat die Regulierungsentscheidung begrüßt. Die Nutzung der Schaltverteiler sei ein wichtiger Baustein bei der Schließung der weißen Flecken auf dem Lande. "Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Es bleibt abzuwarten, was die Telekom aufgrund der Vorgaben der Regulierungsbehörde als geänderten Standardvertrag im Januar vorlegt - und wie konsequent die Bundesnetzagentur dann handelt", sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Die Unternehmen hofften, dass die "Blockadehaltung der Telekom nun ein Ende" habe. Im VATM sind unter anderem Vodafone, Telefónica Deutschland, Versatel, Hansenet, EWE TEL und QSC organisiert.

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