Onlinesuche

EU untersucht Kartellrechtsverstöße durch Google

Die EU-Kommission wird ein formales Verfahren gegen Google einleiten. Geprüft wird, ob der Internetkonzern seine marktbeherrschende Stellung bei der Onlinesuche missbraucht. Die Vorwürfe kommen von Microsoft und zwei anderen Unternehmen.

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Onlinesuche: EU untersucht Kartellrechtsverstöße durch Google

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein kartellrechtliches Prüfverfahren gegen Google wegen möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in der Onlinesuche einzuleiten. Es lägen Beschwerden von Anbietern von Suchdiensten über eine Benachteiligung in den unbezahlten und bezahlten Suchergebnisses von Google vor und eine bevorzugte Platzierung von Googles eigenen Diensten, gab die Wettbewerbsbehörde am 30. November 2010 in Brüssel bekannt.

Bereits im Februar 2010 hatte die EU wegen der Beschwerden aus drei europäischen Ländern eine Untersuchung gegen Google begonnen. Beschwert hatten sich die britische Preisvergleichswebseite Foundem, die Justizsuchmaschine Ejustice.fr und Microsofts deutsche Tochter Ciao. Foundem sah sich als vertikale Suchmaschine und direkter Konkurrent durch Googles Algorithmen benachteiligt. Google hält dagegen, die Algorithmen seien so gehalten, dass nützliche Ergebnisse besonders weit vorn platziert würden. Das schlechte Abschneiden von Foundem führte Google auf eine schlechte Suchmaschinenoptimierung zurück. Andere vertikale Suchmaschinen würden im Vergleich deutlich besser abschneiden. Mit Ciao, einem früheren Nutzer von Googles Werbeprogramm Adsense, hätten lange gute Geschäftsbeziehungen bestanden, so Google. Erst seit Ciao verkauft und zur Verbraucher-Online-Community von Microsofts Bing geworden sei, gebe es Probleme.

Die Einleitung des Verfahrens bedeute nicht, dass Google die Verstöße nachgewiesen werden könnten, sondern nur, dass die EU-Kommission "der eingehenden Untersuchung des Falles Vorrang einräumt", erklärte die Behörde. Geprüft werde, ob Google seine marktbeherrschende Stellung in der Onlinesuche missbraucht habe, indem Wettbewerber in den unbezahlten Suchergebnissen in der Rangfolge herabgestuft wurden. Die EU werde auch Vorwürfen nachgehen, nach denen Google den Quality Score bezahlter Suchergebnisse von konkurrierenden vertikalen Suchdiensten herabgestuft habe. Die Qualitätskennzahl gehöre zu den Faktoren, die den Preis beeinflussen, den Firmen für Werbeschaltungen an Google zahlen.

Die Untersuchung der EU-Kommission wird sich zudem auf Vorwürfe konzentrieren, dass Google Werbepartnern möglicherweise Ausschließlichkeitsverpflichtungen auferlegt und sie so hindert, konkurrierende Werbung auf ihren Webseiten zu schalten. Derartige Verpflichtungen soll Google möglicherweise auch Computer- und Softwarevertreibern auferlegt haben, um konkurrierende Suchdienste auszuschließen.

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