Neumann will Provider in die Pflicht nehmen
Im Hinblick auf das von der Verwertungsindustrie immer wieder geforderte "Three-Strikes-Modell" zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet vertritt Neumann in seinem Thesenpapier eine gemäßigte Position. Demnach will Neumann ein Modell, "das es ermöglicht, einem (potenziellen) Verletzer einen Warnhinweis zu senden". Der müsse nicht sofort mit juristischen Konsequenzen, sondern soll durch die Aufklärungsmaßnahme von seinem rechtswidrigen Tun abgebracht werden. Sollte der Rechtsverletzer keine Einsicht zeigen, so "muss jedoch sichergestellt sein, dass der verwarnte Nutzer bei wiederholter Rechtsverletzung mit einer ernstzunehmenden Reaktion zu rechnen hat (z. B. der kostenträchtigen Abmahnung)". Noch vor einem Jahr hatte Neumann statt einer "Three-Strikes-Regelung" für "Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internet Service Providern" plädiert.
Bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen will Neumann auch die "Provider und andere Beteiligte" in die Pflicht nehmen. Dazu soll das Telemediengesetz so geändert werden, dass "weitergehende Prüf- und sonstige Pflichten für bestimmte Internet Provider, wie etwa Host Provider", vorgesehen werden.
Das Geschäftsmodell der Presseverlage will der Staatsminister weiterhin mit einem eigenen Leistungsschutzrecht gegen den Einfluss der "digitalen Revolution" in Schutz nehmen. Zur Begründung verweist er auf die "Bedeutung der Presse für die Demokratie". Obwohl sich Neumann ganz allgemein für eine Stärkung der Position der Urheber ausspricht, verzichtet er auch in seinem neuen Positionspapier darauf, die Stellung von Journalisten gegenüber den Presseverlagen zu fordern. [von Robert A. Gehring]
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| Urheberrecht: Zwölf Thesen von Kulturstaatsminister Neumann |
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