Bittorrent-Tracker: Haftstrafen für Pirate-Bay-Angeklagte verkürzt

Ein schwedisches Berufungsgericht hat die Haftstrafen gegen drei Angeklagte im Pirate-Bay-Prozess reduziert. Der Schuldspruch wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung wurde jedoch bestätigt und die verhängten Geldstrafen erhöht.
Das Urteil gegen die vier Betreiber des Bittorrent-Trackers war im April 2009 gesprochen worden . Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde und Carl Lundström wurden der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden. Neben einer Gefängnisstrafe von einem Jahr für alle vier wurden Schadensersatzstrafen in Höhe von 30 Millionen Schwedische Kronen (3,23 Millionen Euro) verhängt.
Das Oberlandesgericht Svea Hovrätt unterstrich(öffnet im neuen Fenster) am 26. November 2010, dass sich die Betreiber von The Pirate Bay der strafbaren Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht hätten. Für drei der Verurteilten wurden die Strafen jedoch reduziert. Neij erhielt zehn Monate, Sunde acht Monate und der Banker Lundström vier Monate Haft. Die Schadensersatzzahlungen wurden auf 46 Millionen Schwedische Kronen (4,95 Millionen Euro) erhöht. Die Anwälte der Unterhaltungsindustrie hatten 120 Millionen Schwedische Kronen (12,93 Millionen Euro) gefordert.
Sunde kündigte an, in Revision zu gehen. Beobachter rechnen damit, dass der Prozess am Ende vor dem Obersten Gericht Schwedens oder vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden werden muss. "Das ist falsch, das ist einfach nur falsch. Jetzt ist es für das schwedische Rechtssystem an der Zeit, etwas darüber zu lernen, was sie über die Welt denken und glauben. Dies ist nur verwerflich, ganz und gar verwerflich" , sagte Sunde der schwedischen Tageszeitung The Local(öffnet im neuen Fenster) .
Ludvig Werner, Chef des schwedischen Arms der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), nannte das Urteil "ein wirklich klares Signal" .



