Acta: EU-Parlament für Anti-Piraterie-Abkommen
Die Entschließung(öffnet im neuen Fenster) kam auf Initiative der Konservativen und einem Teil der Liberalen zustande. Ein kritischer Entschließungsantrag(öffnet im neuen Fenster) der Grünen, der Sozialisten und Demokraten, der Allianz der Liberalen und der Linken-Fraktion wurde hingegen abgelehnt. Die parlamentarische Mehrheit für die im kommenden Jahr bevorstehende Abstimmung über das Acta-Abkommen scheint somit gesichert zu sein. Das Abkommen bedarf der Zustimmung des Parlaments.
Zwar wird es noch eine "technische Verhandlungsrunde" vom 30. November bis zum 4. Dezember geben, aber der Vertragstext steht schon weitgehend fest. Das Büro des US-Handelsbeauftragten hat den " fertigen Text(öffnet im neuen Fenster) " schon vor einigen Tagen veröffentlicht. Wesentliche Änderungen daran sind nicht mehr zu erwarten.
Strafrecht für Videoaufnahmen im Kino optional
Im Unterschied zu früher durchgesickerten Entwurfsfassungen finden sich darin statt verbindlicher Vorgaben oft optionale Formulierungen. So heißt es beispielsweise im Hinblick auf die ungenehmigte Aufzeichnung von Filmen im Kino: "Jede Partei kann strafrechtliche Verfahren und Strafen [...] vorsehen." Die Aufnahme des "kann" wurde vom EU-Parlament in seiner heute verabschiedeten Entschließung "begrüßt" .
Die Hollywoodstudios hatten die amerikanischen Verhandlungsführer zur Einführung einer verbindlichen Klausel gedrängt. Diese konnte sich aber am Ende nicht gegen den Widerstand der EU-Kommission durchsetzen. Auch Verstöße gegen Markenrechte im Internet, beispielsweise bei Onlineauktionen, werden in Zukunft nicht automatisch unter Strafe gestellt. Die Kommission hatte in der Öffentlichkeit immer die Position vertreten, dass das Acta-Abkommen keine Änderungen am EU-Rechtsrahmen ("acquis communautaire") mitbringen werde.
Kein Schutz für geografische Herkunftsangaben
Im Gegenzug konnte sich die EU-Kommission allerdings nicht mit ihrer Forderung nach einer Aufnahme geografischer Herkunftsbezeichnungen im Rahmen von Acta durchsetzen. Aus diesem Grund "bedauert" das EU-Parlament, dass "die Piraterie in Bezug auf geografische Angaben nicht definiert ist" . Portwein und Parmesan dürfen in den USA also auch weiterhin aus Kalifornien statt aus Portugal beziehungsweise Italien kommen.
Im Hinblick auf das im Acta-Vertragstext vorgesehene Verfahren zur Änderung des Vertragstextes, demzufolge ein eigens eingesetztes ACTA-Komitee Änderungen beschließen soll, "betont" das EU-Parlament, dass jede Entscheidung der Kommission im Rahmen dieses Komitees "vom Besitzstand gedeckt sein muss und keine einseitige Änderung des Inhalts des Acta bewirken darf" . Das Parlament macht deutlich, dass es bei allen Acta-Änderungen gefragt werden muss. [von Robert A. Gehring]