Vorratsdatenspeicherung

Datenschützer Thilo Weichert verteidigt Quick-Freeze-Plus

Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert hält die Onlinedurchsuchung und die klassische Telekommunikationsüberwachung durch Kripo und Geheimdienste für nicht ausreichend. Golem.de sagte er, warum er für Quick-Freeze-Plus mit einer begrenzten Vorratsdatenspeicherung eintritt.

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Thilo Weichert
Thilo Weichert

Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert gilt als einer der engagiertesten Überwachungsgegner der Republik. Nun befürwortet er das Konzept Quick-Freeze-Plus mit einer begrenzten Vorratsdatenspeicherung. Staatliche "Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung genügen deshalb nicht, weil dafür erst die Identifikation eines Verdächtigen nötig ist. Und hierfür haben die Strafverfolger als einziges Fadenende tatsächlich oft nur die IP-Adresse in der Hand", sagte Weichert Golem.de.

Onlinedurchsuchung und klassische Telekommunikationsüberwachung seien "völlig andere Ermittlungsansätze, die bei vielen Formen der - auch schweren - Kriminalität nichts bringen. Daher habe ich Verständnis für den Bedarf an Verkehrsdaten", sagte Weichert. Aber die Strafverfolger hätten ihren Bedarf bis heute nicht spezifiziert und abgewogen. Weichert: "So lange sie dies nicht tun, solange werden sie auch kaum an mehr Verkehrsdaten kommen als gerade jeweils - mehr oder weniger zufällig - verfügbar sind."

Überwachungsgegner wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung haben Quick-Freeze-Plus als völlig inakzeptabel bezeichnet, weil jede Form der Vorratsdatenspeicherung einen Generalverdacht über alle Bürger verhänge, die Privatsphäre gefährde und das Kommunikationsverhalten von Millionen von Menschen beeinflusse.

Quick-Freeze-Plus sei notwendig, so die Befürworter, weil bei bestimmten Straftaten die Zuordnung von dynamischen IP-Adressen zu Verursachern nicht möglich sei, da insbesondere bei Flatrateverträgen keine Daten aufgezeichnet würden, die eingefroren werden könnten. Daher wollen Weichert und Schaar eine beschränkte Speicherungsverpflichtung für Verkehrsdaten einführen.

Andere halten dies für nicht notwendig, weil das umfassende Abhören von Terrorverdächtigen, inklusive des Einsatzes des Bundestrojaners, längst rechtlich möglich ist. "In konkreten Verdachtsfällen auf schwerste Straftaten kann Telekommunikation - und mithin auch Telekommunikationsverbindungsdaten - überwacht werden", hält die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, dagegen.

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Youssarian 24. Nov 2010

Bei einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung werden natürlich weit überwiegend...

Youssarian 24. Nov 2010

Na, dann hätte sie doch etwas gebracht. Dummerweise wurde die im Rahmen der gesetzlich...

irgendjemand 24. Nov 2010

muss heißen Datenschutz-Gegner!

he.he 24. Nov 2010

*aufs bild starr* OH MEIN GOTT!!!!



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