Datenschutzexpertin

Quick-Freeze-Plus ist Comeback der Vorratsdatenspeicherung

Die Datenschutzexpertin Faezeh Shokrian von Intersoft Consulting Services ist gegen Quick-Freeze-Plus. Sie zweifelt in der gegenwärtigen Atmosphäre der Terrorhysterie auch an der weiteren Standfestigkeit der Bundesjustizministerin gegen die Vorratsdatenspeicherung.

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Datenschutzexpertin: Quick-Freeze-Plus ist Comeback der Vorratsdatenspeicherung

Die Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin Faezeh Shokrian hat sich gegenüber Golem.de gegen eine Einführung des Quick-Freeze-Plus-Verfahrens als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Wenn selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Einführung von Quick-Freeze-Plus als kleine Vorratsdatenspeicherung begrüße und auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über das in den USA praktizierte Quick-Freeze ernsthaft als Alternative nachdenke, dann "stehen die Zeiten für den Datenschutz nicht gut". Bei Quick-Freeze-Plus würden die Daten zwei Wochen gespeichert und dann auf Zuruf der Ermittlungsbehörden eingefroren, beziehungsweise länger gespeichert, sagte Shokrian. Sie arbeitet als Consultant für die Intersoft Consulting Services AG. Die Firma stellt externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen und ist in dem Bereich der Datenschutzberatung Marktführer.

"Die letzten Wochen und Tage, in denen Paketbomben und Terrorwarnungen nicht nur die Medien, sondern auch unseren Alltag beherrschten, haben den Ruf nach der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung lauter werden lassen", erklärte die Datenschutzexpertin. "Die Gelegenheit ist jetzt günstig. Schon die Einführung der Vorratsdatenspeicherung war mit der Bekämpfung des Terrors begründet worden."

Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung, eine Umsetzung einer europäischen Richtlinie, für nichtig erklärt. "Die Entscheidung wurde damals in der Bevölkerung begrüßt", sagte sie. Trotzdem erfolge jetzt, gut neun Monate später, die Kehrtwende.

Dass die Unionsparteien die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung forderten, sei keine Überraschung: "Sie waren und sind die Befürworter dieser Maßnahme." Die Positionen Schaars und auch Leutheusser-Schnarrenbergers seien aber eine Überraschung. Auch wenn sich die Ministerin gegen Quick-Freeze-Plus ausgesprochen habe und sich auf Nachfrage auch von der in den USA praktizierten Variante von Quick-Freeze wieder distanziert habe, zeige dies mangelnde Standhaftigkeit. Shokrian über Leutheusser-Schnarrenberger: "Sie wackelt. Stellt sich die Frage, wie lange sie den Druck der Koalitionspartei aushält."

Die Frage, die sich alle Beteiligten stellen sollten, sei, ob das Quick-Freeze-Plus-Verfahren den durch das Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen genügen würde. Das Gericht habe weder die Vorratsdatenspeicherung als Maßnahme noch die sechsmonatige Dauer für unzulässig erachtet. Vielmehr sei die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes kritisiert worden, sagte die Anwältin. Laut Bundesverfassungsgericht fehlte es unter anderem an Regelungen zur Transparenz und Datensicherheit sowie an einer Rechtsschutzmöglichkeit und den für einen derartigen Eingriff in die Grundrechte erforderlichen Richtervorbehalt, sagte Shokrian über das Urteil. "Es bleibt abzuwarten, ob der Versuchung nachgegeben wird, grundlegende Verfassungsrechte aufzugeben, wie es teilweise schon jetzt für andere verfassungsmäßig garantierte Rechte gefordert wird. Wie viele Freiheiten sind wir bereit für eine vermeintliche Sicherheit zu opfern?" Der Staat selbst würde grundlegende Anforderungen des Datenschutzes nicht beachten.

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