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Personenbezogene Daten: EU-Datenschützer fordern strikte Vorgaben

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat die EU-Kommission Ende der vergangenen Woche schriftlich dazu aufgefordert, in einem künftigen Abkommen über den Austausch von personenbezogenen Daten strikte Datenschutzvorgaben festzuschreiben.
/ Jens Ihlenfeld
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Die europäischen Datenschützer machen weiter Druck auf die EU-Kommission. In einem am Donnerstag der vergangenen Woche verabschiedeten Schreiben(öffnet im neuen Fenster) an die Kommission betonen sie die Bedeutung des geplanten Rahmenabkommens mit den USA über die Weitergabe personenbezogener Daten europäischer Bürger, das "dauerhafte Standards für die internationale Kooperation" setzen wird. Aus diesem Grund fordern die Mitglieder der Artikel-29-Datenschutzgruppe von der Kommission die Beachtung der Vorgaben des "europäischen Datenschutzrechts einschließlich der EU-Grundrechtecharta" .

Die Datenschützer betonen, dass das von der EU-Kommission angestrebte Rahmenabkommen allein "nicht die Grundlage für den Austausch von Informationen sein sollte" . Vielmehr bedürfe es konkreter bilateraler oder multilateraler Vereinbarungen als rechtlicher Basis für einen datenschutzkonformen Datenaustausch.

Unter Verweis auf die "aus Datenschutzsicht unbefriedigenden Ergebnisse" der Verhandlungen über den Nachfolger des Swift-Abkommens TFTP (Terrorist Finance and Tracking Program) II äußern die Datenschützer "Besorgnis über die möglichen Ergebnisse" der Verhandlungen über das Rahmenabkommen. Sie unterstreichen(öffnet im neuen Fenster) , dass es notwendig sei, "eine Reihe von Sicherheitsvorkehrungen" in das geplante Abkommen aufzunehmen. Dazu gehören aus ihrer Sicht insbesondere "vollständige, effektive und durchsetzbare Rechtsansprüche für alle Individuen" sowohl auf administrativer Ebene als auch auf dem Rechtsweg.

Es dürfe auch keine massenhafte Übermittlung von Daten geben. Für die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Drittstaaten oder sonstige Behörden in den USA ("non-law enforcement agencies") müssten sehr strenge Regeln festgelegt werden. Schließlich sollte das künftige Rahmenabkommen eine Evaluation sowohl des Rahmenabkommens selbst als auch der darunter geschlossenen bilateralen und multilateralen Vereinbarungen vorsehen.

Der jetzt von der Artikel-29-Datenschutzgruppe beschlossene Brief an die EU-Kommission ist bereits das zweite Mal, dass sich die Datenschützer in diesem Monat im Hinblick auf das geplante Rahmenabkommen mit Kritik zu Wort melden. Bereits in der vorvergangenen Woche hatten sich die Datenschützer mit einer kritischen Stellungnahme zu den Plänen der EU-Kommission für den Ausbau der Fluggastdaten-Übermittlung in Drittstaaten an die Öffentlichkeit gewandt. Darin hatten sie den Nutzen der Datenübermittlung grundsätzlich in Zweifel gezogen. [von Robert A. Gehring]


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