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Leutheusser-Schnarrenberger: Justizministerin doch weiter gegen Vorratsdatenspeicherung

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums hat erklärt, dass Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bei ihrer Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung bleibe. Die Ministerin stimme ausdrücklich nicht dem Vorschlag für eine kleine Vorratsdatenspeicherung des Datenschützers Peter Schaar oder der Einführung von Quick Freeze wie in den USA zu. Damit relativierte der Sprecher ihre Aussagen vom Vortag.
/ Achim Sawall
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bleibt doch bei ihrer Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung. Die Ministerin hatte der Rheinischen Post gesagt, ihr Ministerium arbeite "an einer anlassbezogenen Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten" , die bei konkreten Verdachtsmomenten "durch das 'Schockfrosten' die routinemäßige Löschung von Verbindungsdaten" unterbinde. Dieses Verfahren werde erfolgreich praktiziert, etwa in den Vereinigten Staaten und bald wahrscheinlich auch in Kanada. Auf das Schockfrosten in den USA hatte sich auch Schaar berufen und eine "kleine Vorratsdatenspeicherung" , ein "Quick Freeze plus" , mit einer Mindestspeicherung der Daten von bis zu zwei Wochen gefordert.

Leutheusser-Schnarrenberger habe gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, erinnerte der Sprecher im Gespräch mit Golem.de. Ihre Aussagen gegenüber der Rheinischen Post seien nicht so zu verstehen gewesen, dass die Ministerin das US-Quick-Freeze in Deutschland umsetzen wolle, an dem es Kritik von Datenschützern(öffnet im neuen Fenster) gebe. Die Liberale werde sich auch nicht dem Vorschlag von Schaar anschließen und sie werde keine Mindestspeicherfristen einfordern, sagte der Sprecher.

Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sagte Golem.de, dass ein anlassbezogenes Erfassen von Verbindungsdaten im konkreten Verdachtsfall auch ohne Vorratsdatenspeicherung möglich sei. "Mit geeigneten technischen Lösungen für Schnittstellen sowie der entsprechenden Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden mit qualifiziertem Personal ist es durchaus vorstellbar, dass die Einzelfallspeicherungen des Quick-Freeze-Verfahrens innerhalb kürzester Zeiten, also unter einer Minute, veranlasst und gestartet werden kann." Ergänzt durch entsprechende Verfahren, die beim Wiederanmelden eines Verdächtigen an E-Mail-Konten, Foren oder ähnlichen Diensten die Protokollierung der Verbindungsdaten auslösten, ergebe sich die Möglichkeit, eine sinnvolle Strafverfolgung durchzuführen, ohne dafür alle Telekommunikationsnutzer unter Generalverdacht zu stellen und sie dem Risiko des Datenmissbrauchs auszusetzen, sagte Steffens.


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