Flatratefunktion im O2-o-Tarif: O2 entfernt fragwürdiges Supportdokument

In dem nun nicht mehr einsehbaren Supportdokument " Was passiert bei unangemessener Nutzung im Tarif o2 o? " hieß es, dass Kunden eine Vertragskündigung riskierten, wenn O2 eine unangemessene Nutzung bemerke. Bei der Suche nach "unangemessener Nutzung" auf der O2-Webseite gibt es zwar weiterhin einen Suchtreffer, das Dokument ist allerdings in der dann erscheinenden Übersichtsseite nicht mehr vorhanden.
Eine unangemessene Nutzung lag für O2 laut Supportdokument vor, wenn im Abrechnungszeitraum mehr als 900 Minuten telefoniert oder über 500 SMS versendet worden waren. Als Berechnungsgrundlage wurden Zahlen der Stiftung Warentest vom September 2009 herangezogen. Diese sehen eine durchschnittliche Mobiltelefonnutzung vor, bei der monatlich 90 Minuten telefoniert und 50 Kurzmitteilungen versendet werden. Diesen Wert hatte O2 für das Dokument verzehnfacht, ohne dies näher zu begründen.
Das Supportdokument sah keinen Widerspruch dazu, dass es sich beim O2-o-Tarif um eine dynamische Flatrate respektive einen Kostenairbag handelt. Sobald die monatliche Rechnung 50 Euro erreicht, fallen in dem Tarif für alle weiteren Gespräche zu deutschen Rufnummern und für Kurzmitteilungen an deutsche Mobilfunkanschlüsse keine weiteren Kosten an. Bleiben Kunden beim Umsatz unterhalb von 50 Euro, muss nur die erbrachte Leistung bezahlt werden.
Auf Nachfrage von Golem.de hatte O2 die Existenz des Supportdokuments damit begründet, es solle dem Kunden "mehr Transparenz" bieten. Um was für eine Art von Transparenz es dem Netzbetreiber ging, bleibt im Verborgenen. Vielmehr verursachte das Supportdokument Verunsicherung beim Kunden. O2 hat nun reagiert und das seit Ende September 2010 verfügbare Supportdokument von der Webseite entfernt.
Damit können O2-o-Kunden leichter dem Versprechen von O2 glauben, dass der O2-o-Tarif "in seinen Bestandteilen unverändert erhalten" bleibe. Seit der Existenz des Supportdokuments sei kein Nutzer des O2-o-Tarifs verwarnt und es seien auch keine Kündigungen ausgesprochen worden, hatte der Netzbetreiber versichert.



