O2-o-Tarif
"Unangemessene Nutzung" kann zur Kündigung führen
In einem Supportdokument zum O2-o-Tarif wird auf eine unangemessenen Nutzung der Flatrate verwiesen. Diese ist bereits gegeben, wenn der O2-o-Tarif normal verwendet wird. Bislang wurde aber nach O2-Angaben noch kein Kunde deswegen verwarnt und auch Kündigungen wurden nicht ausgesprochen.
Wie erst jetzt bekanntwurde, ist Ende September 2010 das Supportdokument "Was passiert bei unangemessener Nutzung im Tarif o2 o?" online gegangen. Darin heißt es, dass eine unangemessene Nutzung des O2-o-Tarifs vorliege, sobald im Abrechnungszeitraum mehr als 900 Minuten telefoniert oder über 500 SMS versendet worden seien.
Die Zahlen im Supportdokument stammen laut O2 aus einer Erhebung der Stiftung Warentest vom September 2009, wonach eine normale Mobiltelefonnutzung so aussieht, dass der Kunde im Monat 90 Minuten telefoniert und 50 SMS versendet. O2-o-Kunden gesteht der Netzbetreiber eine zehnfache Nutzung zu. Demnach müssen betroffene Kunden damit rechnen, dass ihr Vertrag gekündigt wird, wenn sie die von O2 festgelegten Grenzwerte überschreiten, auch wenn die Flatrate-Funktion aktiviert ist.
Der O2-o-Tarif umfasst eine dynamische Flatrate alias einen Kostenairbag. Sobald die monatliche Rechnung 50 Euro erreicht, fallen für alle weiteren Gespräche zu deutschen Rufnummern und Kurzmitteilungen an deutsche Mobilfunkanschlüsse keine weiteren Kosten mehr an. Der Tarif wird zu einer Telefon- und SMS-Flatrate. Wer hingegen weniger als 50 Euro verbraucht, zahlt nur das, was in Anspruch genommen wurde. Kunden müssen also nicht jeden Monat die Kosten einer Flatrate bezahlen, können sie aber nutzen, wenn sie sie brauchen. Damit wird der Tarif von O2 beworben.
Supportdokument soll Transparenz schaffen
O2 erklärte Golem.de, das Supportdokument bedeute keineswegs, dass es irgendwelche Einschränkungen in den Flatrate-Funktionen der O2-o-Tarife gebe. Der Tarif bleibe "in seinen Bestandteilen unverändert erhalten", betont der Mobilfunknetzbetreiber. Mit dem Supportdokument wolle O2 "mehr Transparenz [...] schaffen". Es bleibt O2s Geheimnis, warum es in einem Flatrate-Tarif überhaupt möglich ist, diesen mit Gebrauch der Flatrate-Eigenschaften unangemessen zu nutzen. Schließlich ist das Merkmal einer Flatrate, dass es keine Beschränkungen bezüglich des Verbrauchs gibt.
Der Netzbetreiber betont, dass bislang kein O2-o-Kunde verwarnt worden und auch keine Kündigungen ausgesprochen worden seien. O2 ließ die Frage unbeantwortet, ob O2-o-Kunden bei Vertragsabschluss auf die Flatrate-Auslegung in dem Supportdokument hingewiesen werden. In der Angebotsbeschreibung im Internet findet sich kein Hinweis dazu.
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Moinsen, meine Freundin hat O2. Jedesmal wenn ich sie in ihrer homezone anrufe, wird die...
Ich finde das durchaus legitim. Und ob es nun eine Beschränkung gibt oder nicht. Ich...
Nein, die haben nujr konkrete Prioritäten, nämlich beispielsweise entweeder garkeine...
Ich halte es für mindestens genauso wahrscheinlich, dass dieser Troll lügt.