Schockfrosten: Justizministerin rückt von Ablehnung der Vorratsdaten ab (U)

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist von ihrer klaren Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung offenbar abgerückt. Ihr Ministerium arbeite "an einer anlassbezogenen Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten" , die bei konkreten Verdachtsmomenten "durch das 'Schockfrosten' die routinemäßige Löschung von Verbindungsdaten" unterbinde, sagte sie der Rheinischen Post(öffnet im neuen Fenster) . Dieses Verfahren werde erfolgreich praktiziert, etwa in den Vereinigten Staaten.
Damit könnte die Liberale die Argumentation des Bundesdatenschützers übernommen haben. Peter Schaar hatte am 8. November 2010 statt der verfassungswidrig umgesetzten, sechsmonatigen, anlasslosen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ein erweitertes Quick-Freeze-Verfahren gefordert. Nötig sei dies, weil bestimmte Straftaten nur schwer aufzuklären seien, wenn die Zuordnung von dynamischen IP-Adressen zu Verursachern nicht möglich sei. Gegen Quick Freeze werde eingewandt, dass insbesondere bei Flatrateverträgen überhaupt keine Daten aufgezeichnet würden, die eingefroren werden könnten. Insofern halte er ein Nachdenken über eine auf wenige Tage beschränkte Speicherungsverpflichtung für Verkehrsdaten für nötig. Das Quick-Freeze-Verfahren werde so möglicherweise als effektive und "grundrechtsschonende" Alternative zur Vorratsdatenspeicherung realisierbar. Das Quick-Freeze-Verfahren habe sich in den USA seit Jahren bewährt. Dabei würden Telekommunikationsbetreiber verpflichtet, bestimmte Daten eines Netzknotens nicht zu löschen. Auf der Triberger Tagung des baden-württembergischen Justizministeriums soll Schaar dann präzisiert haben(öffnet im neuen Fenster) , er meine damit eine "kleine Vorratsdatenspeicherung" , ein "Quick Freeze plus" , mit einer Mindestspeicherung der Daten von ein bis zwei Wochen.
Angesichts einer vermeintlich erhöhten Terrorgefahr drängen Innenpolitiker der Union die FDP zu schärferen Sicherheitsgesetzen. "Wer sich jetzt noch gegen die Vorratsdatenspeicherung wehrt, hat die Bedrohungslage nicht verstanden" , sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, der Financial Times Deutschland(öffnet im neuen Fenster) . Zudem müsse die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten gelockert werden.
Leutheusser-Schnarrenberger verwies im Gespräch mit der Rheinischen Post jedoch weiter darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt und darauf hingewiesen habe, dass die anlasslose Speicherung Rückschlüsse bis in die Privatsphäre ermögliche. "Der sicherheitspolitische Mehrwert dieser grundrechtssensiblen Datenberge wird zurecht bezweifelt" , sagte sie.
Nachtrag vom 19. November 2010, 16:45 Uhr
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums hat erklärt, dass Leutheusser-Schnarrenberger ausdrücklich nicht dem Schaar-Vorschlag für eine kleine Vorratsdatenspeicherung oder der Einführung von Quickfreeze genau wie in den USA zustimme.