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Bundesdatenschützer: Schaar wegen kleiner Vorratsdatenspeicherung unter Druck

Der Bundesdatenschützer Schaar ist wegen seines Vorstoßes für eine kleine Vorratsdatenspeicherung kritisiert worden. Auf einem Kongress der Grünen am Wochenende wurde er des Verrates bezichtigt.
/ Achim Sawall
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ist wegen seiner Zustimmung zu einer abgeschwächten Form der Vorratsdatenspeicherung unter Druck geraten. Seine eigene Partei, die Bundesjustizministerin und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung lehnen diese Position ab. Auf einem Grünen-Kongress am Wochenende wurde Schaar als Verräter bezeichnet. Schaar beschwerte sich in seinem Blog(öffnet im neuen Fenster) , dass während seiner "Rede auf dem Netzpolitischen Kongress von Bündnis 90/Die Grünen am 14. November 2010 in Berlin manchen Aktivisten nichts Besseres einfiel, als mir 'Verrat' an Prinzipien vorzuwerfen" .

Schaar hatte am 8. November 2010 statt der sechsmonatigen, anlasslosen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ein erweitertes Quick-Freeze-Verfahren gefordert. Nötig sei dies, weil "bestimmte Straftaten, insbesondere solche, die ausschließlich über das Internet begangen werden, nur schwer aufzuklären sind, wenn die Zuordnung von dynamischen IP-Adressen zu Verursachern nicht möglich ist" . Gegen Quick Freeze werde eingewandt, dass insbesondere bei Flatrate-Verträgen überhaupt keine Daten aufgezeichnet würden, die eingefroren werden könnten. Insofern halte es Schaar "für durchaus sinnvoll darüber nachzudenken, ob nicht eine auf wenige Tage beschränkte Speicherungsverpflichtung für Verkehrsdaten eingeführt und das Quick-Freeze-Verfahren auf diese Weise als zugleich effektive und grundrechtsschonende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung realisiert werden sollte" .

Auf der Triberger Tagung des baden-württembergischen Justizministeriums soll Schaar dann präzisiert haben(öffnet im neuen Fenster) , er präferiere eine "kleine Vorratsdatenspeicherung" , ein "Quick Freeze plus" , denn eine "Mindestspeicherung der Daten von ein bis zwei Wochen ist ein viel geringerer Eingriff als eine sechsmonatige Speicherung" .

Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärte dazu, dass auch eine "zweiwöchige Vorratsdatenspeicherung" völlig inakzeptabel sei. Eine Speicherung von sensiblen Telekommunikationsdaten auf Vorrat ohne jeden Anlass oder Verdacht dürfe es in einem Rechtsstaat schlicht nicht geben. "Egal, ob für zwei Jahre, zwei Wochen oder zwei Tage." Jede Form der Vorratsdatenspeicherung verhänge einen Generalverdacht über alle Bürger, gefährde die Privatsphäre und verändere das Kommunikationsverhalten von Millionen von Menschen. Nach Meinung der Überwachungsgegner sei es nicht Aufgabe des Bundesdatenschützers, mit Überwachungsbefürwortern mögliche Kompromisse zulasten des Datenschutzes auszuhandeln.

Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ließ einen Sprecher gegenüber der taz(öffnet im neuen Fenster) erklären, sie sei weiter gegen jede Form der anlasslosen Speicherung von Internetverbindungsdaten.


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