EU-Kommission: Recht, vergessen zu werden, geplant
Ein "Recht, vergessen zu werden" , will die EU-Kommission einführen. Das erklärte die für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständige Kommissarin Viviane Reding anlässlich der Vorstellung der Pläne für eine neue Datenschutz-Strategie. Damit sollen sowohl die Rechte des Einzelnen gestärkt als auch der bürokratische Aufwand für Unternehmen in der EU verringert werden.
"Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht" , sagte Reding(öffnet im neuen Fenster) . "Um dieses Recht zu garantieren, brauchen wir klare und konsequente Datenschutzbestimmungen. Außerdem müssen wir unsere Gesetze entsprechend den Herausforderungen neuer Technologien und der Globalisierung modernisieren."
Auskunfts- und Löschanspruch
Die neue Strategie fußt auf einer Reihe von "Kernzielen". So soll das Prinzip der Datensparsamkeit gestärkt und das Auskunftsrecht von Betroffenen gegenüber Datensammlern ausgebaut werden. Die Bürger sollen Anspruch darauf erhalten, dass ihre Daten gelöscht werden, wenn sie "nicht länger gebraucht werden" .
Harmonisierung der Gesetze
Unternehmen sollen davon profitieren, dass die nationalen Unterschiede bei der Datenschutzgesetzgebung abgebaut werden, da diese den "freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU" mit hohen Kosten belasteten.
Für die Zusammenarbeit der Polizei- und Strafjustizbehörden in den EU-Staaten sollen in Zukunft weitgehend einheitliche Datenschutzbestimmungen gelten. Insbesondere will die Kommission auch die Ergebnisse einer Prüfung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) berücksichtigen.
Besserer Datenschutz bei Datenübermittlung
Für die Übermittlung personenbezogener Daten von EU-Bürgern in Drittstaaten strebt die Kommission eine "Verbesserung und Erleichterung von Verfahren" an, um "dasselbe Schutzniveau" wie innerhalb der EU zu erreichen. In der jüngeren Vergangenheit war es besonders im Zusammenhang mit der Datenübermittlung in die USA immer wieder zu tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten zwischen der Kommission und dem EU-Parlament über den angemessenen Datenschutz gekommen.
Schließlich will die Kommission die Durchsetzbarkeit der Datenschutzvorschriften durch eine Stärkung der Position der Aufsichtsbehörden verbessern.
Onlineumfrage
Wer Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes in der EU hat, kann sich an einer Umfrage der Kommission beteiligen. Eine eigens dafür eingerichtete Webseite(öffnet im neuen Fenster) soll bis zum 15. Januar 2011 zugänglich sein. [von Robert A. Gehring]