Google: Klage wegen Datenschutzverletzungen und Betrug
Ist Google doch böse? Dieser Auffassung ist zumindest Paloma Gaos aus Kalifornien. Aus diesem Grunde hat Gaos am Montag eine Klage gegen Google eingereicht(öffnet im neuen Fenster) und zugleich beantragt, die Klage als Sammelklage zuzulassen. Die darin erhobenen Vorwürfe wiegen schwer. Google, dessen Einnahmen laut dem britischen Guardian so rund 97 Prozent(öffnet im neuen Fenster) aus dem Geschäft mit Werbeanzeigen stammen, soll die Benutzer seiner Suchmaschine systematisch absichtlich falsch über die Nutzung ihrer persönlichen Daten informiert haben. Durch die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte habe sich Google "unrechtmäßig bereichert" , heißt es in der Klageschrift.
Den Vorwurf machen Gaos’ Anwälte an Googles Umgang mit Referrern fest. Sie werfen dem Unternehmen vor, die Links (URLs) von Suchergebnissen absichtlich so gestaltet zu haben, dass die Suchbegriffe über den im HTTP-Protokoll spezifizierten Referrer an die Betreiber von Websites weitergegeben werden. Je nach Suchanfrage enthalten die Suchbegriffe personenbezogene Angaben. Auf diese Art und Weise liefert Google in vielen Fällen persönliche Angaben seiner Nutzer beispielsweise an Werbedienstleister, Suchmaschinenoptimierer oder andere Diensteanbieter aus.
Diese Art der Weitergabe von personenbezogenen Daten stehe im Widerspruch zu Googles Datenschutzrichtlinien und zu Aussagen von Google-Chef Eric Schmidt, argumentiert die Klägerin. Um ihre Position zu untermauern, legt Paloma Gaos Zitate aus Aussagen von Eric Schmidt zum Umgang von Google mit personenbezogenen Daten vor. Daraus geht hervor, dass Schmidt öffentlich erklärt hat, dass Google die Informationen aus Suchanfragen nicht an Dritte weitergibt.
Darüber hinaus beruft sich die Klageschrift auf die Beschwerde(öffnet im neuen Fenster) eines ehemaligen Mitarbeiters der US-Handelsaufsicht FTC. Christopher Soghoian hat sich Anfang September 2010 offiziell bei der FTC über den ungenügenden Schutz personenbezogener Daten von Verbrauchern durch Google beschwert. Soghoian hat seine Beschwerde mit Aussagen des Google-Mitarbeiters Matt Cutts untermauert, aus denen klar hervorgeht, dass sich Google der Weitergabe personenbezogener Informationen über den Referrer bewusst ist.
In Soghoians Beschwerde ist auch dokumentiert, dass Google Experimente mit einer anderen, auf Ajax basierenden Formatierung der URLs für Suchergebnisse abgebrochen hat, nachdem sich Dritte darüber beschwert hatten, dass auf diese Art und Weise keine Referrer-Daten mehr weitergegeben würden.
Soghoian dazu wörtlich: "Wie in dieser Beschwerde bereits mehrfach dokumentiert wurde, hat Google jedes Mal, wenn die Weitergabe von Suchbegriffen über den Referrer versehentlich gestoppt wurde, schnell dafür gesorgt, die Weitergabe der Daten wieder zu gewährleisten. Zum Beispiel hat die Firma nach den Versuchen mit der Ajax-basierten Suchseite eine öffentliche Erklärung abgegeben, die besagte: 'Wir haben nicht die Absicht, das Referrer-Tracking zu unterbrechen.'"
Dieses von Soghoian dokumentierte Verhalten Googles stellt nach Ansicht der Klägerin ganz klar einen Betrug an den Verbrauchern dar. Auf der einen Seite würde Google mit der Datenschutzerklärung und öffentlichen Äußerungen über den Schutz ihrer persönlichen Daten die Verbraucher in Sicherheit wiegen und zur Nutzung seiner Suchmaschine verleiten. Auf der anderen Seite verdiene die Firma an Geschäften, für deren Erfolg die Weitergabe von Nutzerdaten über den Referrer maßgeblich sei. Damit verstoße Google gegen eine ganze Reihe von kalifornischen Gesetzen zum Schutz von Verbrauchern.
Die Klägerin fordert in ihrer Klageschrift, den Fall vor einer Jury verhandeln zu lassen. Ihr Ziel ist es, Google dazu zu zwingen, das beanstandete Verhalten einzustellen. Darüber hinaus fordert sie Schadensersatz und die Einziehung des unrechtmäßig erwirtschafteten Vermögens. [von Robert A. Gehring]
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