GEZ-Gebühr
Landeschefs beschließen umstrittenes neues Modell
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat die Reform der GEZ-Gebühr abgesegnet. Wenn die Landesparlamente jetzt zustimmen, wird der Entwurf Mitte Dezember 2010 unterzeichnet. Doch es gab Änderungen gegenüber dem letzten Entwurf.

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Magdeburg haben die Regierungschefs der Länder dem neuen Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugestimmt. Das gab Sachsen-Anhalts Regierungschef Wolfgang Böhmer (CDU) bekannt, der der Konferenz vorsitzt. Im Vorfeld hatte es viel Kritik gegeben. Der nun von den Regierungschefs beratene Entwurf des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags berücksichtige bereits eine "Vielzahl von Anregungen, die die Länder zu den Eckpunkten des neuen Finanzierungsmodells erreicht hatten" und sei deshalb ein "erheblicher Fortschritt", sagte Böhmer.
Ziel sei jetzt, den Entwurf den Landesparlamenten zur Information vorzulegen, die dann bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember 2010 unterzeichnen sollen, so Böhmer. Stimmt ein Bundesland nicht zu, ist der Plan jedoch gescheitert. Die Höhe der heutigen monatlichen Rundfunkgebühr von 17,98 Euro solle erhalten bleiben, wenn die Neuregelung wie geplant am 1. Januar 2013 in Kraft trete, sagte er.
Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), erklärte, das Erhebungsverfahren werde vereinfacht. Die Schnüffelei an der Wohnungstür höre auf. Nachgebessert wurde im Sinne der mittelständischen Unternehmen: 90 Prozent der Betriebe fielen in die beiden untersten Beitragsstufen und zahlen deshalb nur ein Drittel oder einen Beitrag pro Betriebsstätte. Dies sei mittelstandsfreundlich. Betriebe mit bis zu acht Beschäftigten zahlen nur eine Drittelgebühr, sagte Beck. Das "erste firmenbezogene Auto" sei gebührenfrei.
Die alte GEZ-Gebühr soll nach dem Plan durch eine Haushaltsgebühr ersetzt werden. Diese muss jeder zahlen, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Die Höhe soll pro Haushalt bei monatlich 17,98 Euro liegen. Damit seien Nutzungen von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt. Vor allem diejenigen, die bislang keine Gebühr zahlen oder kein Radio und Fernseher haben, würden zur Kasse gebeten. Viele, die nur 5,76 Euro für die reine Nutzung eines Radios oder 5,52 Euro für einen internetfähigen PC zahlen, werden auf 17,98 Euro im Monat heraufgestuft. Wer schon Radio und Fernseher angemeldet hat, bleibt bei einer Belastung von 17,98 Euro. Die Geräteabgabe bringt ARD, ZDF, Deutschlandradio und den Landesmedienanstalten jährlich über 7 Milliarden Euro.
Die medienpolitische Sprecherin der Linken, Kathrin Senger-Schäfer, hatte kritisiert, dass es auch mit der Neuregelung weiterhin Gebührenbeauftragte und GEZ geben werde. Diese hätten künftig Wohnungen und Betriebsstätten ausfindig zu machen und vor Ort zu klären, wie Haushalt oder Betriebsstätte abzugrenzen seien. Alle volljährigen Personen in Deutschland müssten beim Wohnortwechsel, bei Anmietung von Geschäftsräumen und bei An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen unverzüglich schriftlich der GEZ Meldung machen. Mit der Gebührenreform entstünde bei der GEZ ein bundesweites Verzeichnis aller Wohnungen und Betriebsstätten, warnte Senger-Schäfer.
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