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Vorratsdatenspeicherung: Innenminister will schnell neues Gesetz

Nach dem Willen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière soll ein neues Gesetz zur Speicherung von Verbindungsdaten auf den Weg gebracht werden. Von einer Sammelwut des Staates will de Maizière aber nichts wissen, schließlich horteten private Unternehmen wesentlich mehr Informationen.
/ Jens Ihlenfeld
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Bundesinnenminister Thomas de Maizière will nach einem Bericht des Handelsblatts(öffnet im neuen Fenster) schnell ein neues Gesetz zur Speicherung von Verbindungsdaten auf den Weg bringen, um Straftaten im Internet besser verfolgen zu können. Kritikern, die vor einer Datensammelwut des Staates warnen, hält der CDU-Politiker eine "verkürzte Wahrnehmung" vor: "In der öffentlichen Diskussion wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als klassisches Abwehrrecht gegen den Staat hochgehalten", sagte de Maizière dem Handelsblatt. "Einer vermeintlichen Datensammel- und-auswertungswut des Staates soll Einhalt geboten werden."

Tatsächlich aber gerate aus dem Blick, dass "erstens Private mehr sammeln als der Staat und dass der Staat eine Ordnungsfunktion" habe, sagte der Innenminister. Der Staat könne nur dafür sorgen, dass die geltenden Gesetze in der digitalen Welt eingehalten werden, wenn er "die Möglichkeit hat, die Identität von Rechtsbrechern aufzuklären. Eine schrankenlose Anonymität kann es daher im Internet wie in der realen Welt nicht geben."

Verzichte der Gesetzgeber auf eine Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten bei den Providern, werde zum Beispiel der Kampf gegen Kinderpornografie erschwert. Die IP-Adresse sei heute so etwas "wie das Kfz-Kennzeichen des 21. Jahrhunderts", sagte der Minister. Unser heutiger Freiheitsbegriff beinhalte nicht, dass wir uns mit dem Auto unerkannt auf den Straßen der realen Welt bewegen können. "Auch auf der Datenautobahn muss es möglich sein, bei schwerwiegenden Gefahren Nutzer identifizieren zu können, ohne dass der Staat ein IP-Register anlegt." Ein solches IP-Register wolle er ausdrücklich nicht. De Maizière betrachtet den jüngsten Spruch des Bundesverfassungsgerichts gegen die Datenvorratshaltung nicht als Hindernis für ein neues Gesetz: Das Gericht habe klar gesagt, dass die Speicherung unter bestimmten Vorgaben zulässig sei.


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