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Südfrankreich: Nizza verteilt Strafzettel per Videoüberwachung

Mit dem Aufbau einer fast stadtweiten Videoüberwachung im südfranzösischen Nizza wird dort auch die Erfassung von Falschparkern modernisiert. Die Polizei überwacht die Straßen und verteilt Strafzettel per automatischer Erkennung des Kraftfahrzeugkennzeichens.
/ Achim Sawall
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Nizza beginnt, Falschparker mit Überwachungskameras zu erfassen. Nach einem stadtweiten Ausbau der Kameraüberwachung werden ab dem 1. November 2010 in der Avenue de Verdun und auf dem Boulevard Carlone und dem Boulevard Gambetta die Verwarnungen für Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht komplett auf Videodaten gestützt ausgesprochen. Das berichtet das Magazin Riviera Review(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf den Staatsanwalt der Stadt, Eric de Montgolfier, der das Videoverfahren zugelassen hat. Die videogestützte Falschparkererfassung soll später ausgebaut werden.

Die Tageszeitung Nice-Matin(öffnet im neuen Fenster) hatte zuvor geschrieben, dem Bürgermeister Christian Estrosi gehe es dabei vor allem um Parken in der zweiten Reihe. Die Polizei darf die Videodaten nutzen, um die Fahrzeughalter über das Kraftfahrzeugkennzeichen automatisiert zu identifizieren.

Bis Jahresende 2010 wird Nizza über 626 Kameras für die Videoüberwachung verfügen. Die Zentrale zur computergestützten Auswertung der Daten wurde unlängst in Betrieb genommen. Nizzas stellvertretender Bürgermeister Benoît Kandel erklärte, die Polizei könnte mit der fast stadtweiten Videoüberwachung viele Verbrechen erfassen, die sonst unentdeckt blieben. 88 Straftaten vom Diebstahl von Motorrollern bis hin zum Drogenhandel seien in drei Monaten bereits aufgeklärt worden.

Am 20. August 2009 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass in Deutschland eine videogestützte Verkehrsüberwachung nur mit eindeutiger gesetzlicher Grundlage gestattet sei. Ein Bußgeld gegen einen Autofahrer, der in Mecklenburg-Vorpommern in einer Tempo-100-Zone 29 Stundenkilometer zu schnell gefahren sein soll, wurde aufgehoben, weil damit sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werde.


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