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Vorratsdatenspeicherung: Schockgefrostet statt gehortet

Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger hat sich erneut gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Laut Handelsblatt schlägt sie als Alternative das sogenannte Schock-Frost vor: Bei Verdacht sollen individuelle Daten sofort gespeichert werden.
/ Jörg Thoma
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In einem Strategiepapier, das Leutheuser-Schnarrenberger am Montag an ihre Partei verteilen will, erläutert die Ministerin, die bestehende Gesetzesgrundlage reiche aus. "Zur Kriminalitätsbekämpfung sind auch ohne die pauschale und anlasslose Speicherung jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar." So könne in speziellen Fällen "die Identität des Täters durch sofortige Abfrage vom Provider verlangt werden", etwa bei der Bekämpfung der Kinderpornografie. "Zur Kriminalitätsbekämpfung sind auch ohne die pauschale und anlasslose Speicherung jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar", schreibt die Justizministerin an ihre Partei. Es sei nicht bewiesen, dass mehr Überwachung automatisch zu mehr Schutz führe.

Eingefrorene Daten

Als Alternative schlägt die Bundesjustizministerin vor, ein ähnliches Verfahren anzuwenden, wie es bereits in den USA und Kanada praktiziert wird (Quick Freeze). Bei einem Verdachtsmoment sollen Daten auch ohne richterlichen Beschluss zunächst gespeichert werden können, um zu verhindern, das wichtige Daten in dieser Zeit verloren gehen. Erhärtet sich der Verdacht können die so eingefrorenen Daten wieder aufgetaut werden.

Erst vor wenigen Tagen hatten Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und BKA-Chef Jörg Ziercke beklagt, ohne die Vorratsdatenspeicherung hätten zahlreiche Straftaten zu spät, nur unzureichend oder gar nicht aufgeklärt werden können. Laut einem internen Bericht des Bundeskriminalamts benötigte die Behörde nur in 701 Fällen Telefon- und Internetverbindungsdaten, um bei Straftaten zu ermitteln. Die Vorratsdatenspeicherung war am 2. März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden.

Datensammlung ist unverhältnismäßig und absurd

Bleibt es bei dieser Häufigkeit, erklärte hingegen der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco, ist hochgerechnet auf zwölf Monate mit maximal 3.000 Anfragen zu rechnen. Dem gegenüber stünden 6 Millionen Straftaten, die in Deutschland jedes Jahr polizeilich erfasst werden. Damit seien die Vorratsdaten nur bei einem halben Promille der Ermittlungsverfahren erforderlich. 99,95 Prozent aller Ermittlungen kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus.

"Das Bundeskriminalamt fordert nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann", erläutert Oliver Süme, Eco-Vorstand und Rechtsanwalt. "Das ist unverhältnismäßig und absurd."


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