Rundfunkgebührenreform: Laut Sixt-Gutachten verfassungswidrig
Sixt und verschiedene Wirtschaftsverbände befürchten deutlich höhere Mehrbelastungen für die Wirtschaft, obwohl die Umstellung auf die neue Form der Erhebung ursprünglich "aufkommensneutral" ausfallen sollte. Sixt hatte deshalb laut Wirtschaftswoche(öffnet im neuen Fenster) ein Gutachten erstellen lassen und kürzlich an die Staatskanzleien verschickt. Gerade rechtzeitig zu einer für den 11. Oktober 2010 in Berlin geplanten Anhörung zu der für Januar 2013 Rundfunkgebührumstellung von einer Geräte- auf eine Haushaltsabgabe.
In dem Sixt-Gutachten zeigt der Staats- und Medienrechtsexperte Christoph Degenhardt, dass die Umstellung der ARD und dem ZDF 1,6 Milliarden Euro an Mehreinnahmen in die Kassen spiele. 2009 hatten die öffentlich-rechtlichen Sender 7,6 Milliarden Euro allein aus Gebühren eingenommen. Möglich sei das, da die geplante Reform nicht nur in Bezug auf Mietfahrzeuge, sondern auf alle gewerblichen Kraftfahrzeuge in mehreren Punkten verfassungswidrig sei.
So würden Nutzer von Mietfahrzeugen anders als Betriebsangehörige, die gemeinsam Radio hörten, gar keine Empfangsgemeinschaft bilden. Zudem handle es sich um einen Systembruch, wenn die Gebühr künftig pro Haushalt erhoben, bei Mietfahrzeugen jedoch weiter pro Gerät kassiert würde.
In einem Interview mit der Wirtschaftswoche(öffnet im neuen Fenster) erklärte Erich Sixt, der Chef des deutschen Autovermieters, dass der bemängelte Teil der Reform nicht nur Autovermieter treffe, "sondern jeden Handwerker, Rechtsanwalt und alle anderen Freiberufler, die ihr Fahrzeug dienstlich nutzen". In Deutschland, so Sixt, gebe es offiziell rund 8,4 Millionen gewerblich genutzte Fahrzeuge.
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