EU-Streit: Apple lockert Reparaturbeschränkungen für das iPhone
Apple hat in einem Streit mit der EU-Kommission eingelenkt. Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia kündigte gestern an, zwei im Frühjahr 2010 gestartete Voruntersuchungen gegen den US-Konzern wegen möglicher Wettbewerbsverstöße einzustellen. Dabei ging es um europaweite Reparaturen für das iPhone und um Beschränkungen für Apps-Entwickler.
Apple hatte am 9. September 2010 seine iOS-Entwickler-Richtlinien geändert und einige im April 2010 eingeführte Einschränkungen wieder zurückgenommen. Apple hatte verfügt, dass Apps ursprünglich in Objective-C, -C, -C++ oder Javascript geschrieben sein müssen, wie es von der Webkit-Engine des iPhone OS ausgeführt wird. Dies hätte zu einem Ausschluss der Konkurrenz führen können, kritisierte die EU-Kommission.
Während in Deutschland Händler für das iPhone 4 ohne Netlock circa 1.000 Euro verlangen, sind die Preise in anderen EU-Ländern niedriger. So verlangte Apple Frankreich im Juni 2010 739 Euro für das iPhone 4 mit 32 GByte. In Großbritannien kostete das iPhone 4 599 Pfund (703 Euro). Europäische iPhone-Besitzer, die ihr Gerät nicht in ihrem Heimatland, sondern in einem anderen EU-Land gekauft hatten, um Geld zu sparen, bereitete Apple jedoch bislang Probleme mit der Reparatur. Der US-Konzern hatte den Reparaturanspruch auf das Land beschränkt, in dem das iPhone gekauft wurde. Diese Einschränkung ist Almunia zufolge nun durch die Zusage einer grenzüberschreitenden Reparatur innerhalb der EU beseitigt worden.
"Apples Reaktion auf unsere vorläufigen Untersuchungen zeigt, dass die EU-Kommission diese Wettbewerbsregeln einsetzen kann, um auf dem Markt schnelle Ergebnisse mit klaren Vorteilen für die Kunden zu erzielen, ohne eine formale Untersuchung einzuleiten" , erklärte Almunia.
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