Börsenverein

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für E-Books und Hörbücher?

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent solle auch für für E-Books und Hörbücher gelten, fordert der Börsenverein des Deutschen Buchhandels unter Verweis auf ein Gutachten zu dem Thema. Das allerdings kommt zum gegenteiligen Schluss.

Artikel veröffentlicht am ,

Das von der Universität des Saarlandes im Auftrag des Bundesfinanzministeriums erstellte Gutachten zur Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung unter sozial-, wirtschafts-, steuer- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten kommt zu dem Schluss, "dass es mit Ausnahme der Steuersatzermäßigung für die Lieferung von Lebensmitteln keine hinreichenden Gründe gibt, die bestehenden Steuersatzermäßigungen fortzuführen oder im Rahmen des unionsrechtlich Zulässigen für weitere Leistungen eine Steuersatzersatzermäßigung einzuführen".

Weiter heißt es in dem Gutachten, "die unterschiedliche Behandlung von ermäßigt besteuerten Büchern und Presseerzeugnissen einerseits und dem Regelsteuersatz unterliegenden digitalen Produkten wie Audio-Büchern und E-Papers andererseits sei höchst problematisch und nicht praktikabel reformierbar".

Was nach einem Plädoyer für die Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Bücher klingt, deutet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels als Bestätigung der eigenen Forderung "nach einer Anpassung des Mehrwertsteuersatzes auch für Hörbücher und E-Books". Bücher seien ein Kulturgut und Grundstein für Lesefähigkeit und Bildung in der Gesellschaft, meint Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Für ihn ist der "reduzierte Mehrwertsteuersatz... ein gesellschaftlich notwendiges Zeichen für die herausgehobene kulturpolitische Wertschätzung des Buches." Dabei sei es unerheblich, ob das Buch in gedruckter oder digitaler Form gelesen werde oder ob es gehört werde. Da es für die steuerliche Ungleichbehandlung keinen Grund gebe, müsse also auch für digitale Bücher der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelten.

Während die Gutachter empfehlen, die Ermäßigung in allen Bereichen außer bei Lebensmitteln zu streichen und durch einkommenssteuerliche Freibeträge oder Sozialtransfers zu ersetzen, fordert Honnefelder die Politik auf, ihren Gestaltungsspielraum zu nutzen und nicht am bestehenden System einfach festzuhalten.

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Hoerbuch... 27. Sep 2010

... mal ganz abgesehen davon, dass durch Kinderhörbücher generell die Lust auf...

IrgendEinAnderer 27. Sep 2010

Kann ich nur zustimmen, doch die Fahrer von Diesel-Fahrzeugen würden einen Bürgerkrieg...

Ungläubiger 27. Sep 2010

Zitat: "Die Verwertungsgesellschaft WORT wurde im Februar 1958 gegründet. Sie ist ein...

rela 25. Sep 2010

sollen die doch ihr Preisbindung machen, keine hindert mich daran eine deutschsprachige...



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