Bundesverfassungsgericht: Lehrerin unterliegt endgültig gegen Spickmich (Update)

Lehrer müssen offenbar damit leben, dass sie auf Bewertungsportalen wie Spickmich gute oder eben auch schlechte Noten von ihren Schülern bekommen: Diese Auffassung vertritt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und hat deshalb Mitte September 2010 die Klage einer Pädagogin aus dem nordrhein-westfälischen Moers abgewiesen. Von einer ausführlichen Begründung seiner Entscheidung sah das höchste deutsche Gericht ab.
Die Lehrerin, die von ihren Schülern die Note 4,3 bekommen hatte, hat bereits mehrfach versucht, vor Gericht durchzusetzen, dass ihre persönlichen Daten sowie die Benotungen durch ihre Schüler aus Spickmich gelöscht werden. Stets vergeblich: Seit November 2007 hat sie mehrere Prozesse verloren, zuletzt im Juni 2009 vor dem Bundesgerichtshof . Tenor der Urteile war, dass die Benotung der Lehrer durch die Schüler durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist.
Nach Auffassung von Tino Keller, dem Chef von Spickmich, sind die Rechtsstreitigkeiten gegen sein Unternehmen damit beendet: "Lehrer müssen sich einer Beurteilung ihrer beruflichen Leistung im Internet stellen."
Nachtrag vom 23. September 2010, 14.00 Uhr:
Der Deutsche Lehrerverband reagierte empört auf die Niederlage der Lehrerin vor dem Bundesverfassungsgericht. "Ich halte dieses Urteil nicht nur für ärgerlich, sondern auch für rechtlich höchst bedenklich" , kommentierte Verbandspräsident Josef Kraus laut Handelsblatt Online(öffnet im neuen Fenster) . "Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass das Bundesverfassungsgericht die Persönlichkeitsrechte von Lehrern einer aus der Anonymität heraus praktizierten Internet-Beurteilung von Lehrern durch Schüler unterordnet." Außerdem sei es unverhältnismäßig, dass Lehrer zwar gegenüber ihren Schülern an strenge Vorgaben des Persönlichkeits- und Datenschutzes gebunden seien, umgekehrt aber für Schüler nichts Entsprechendes gelte.