Regierungsplan: Warteschleifen kostenlos und Mindestgeschwindigkeit für DSL

Die Bundesregierung will im Telekommunikationsgesetz (TKG) festschreiben, dass Warteschleifen von Servicerufnummern künftig kostenlos sein müssen. Das sagte der verbraucherpolitische Sprecher der FDP, Erik Schweikert, der Badischen Zeitung(öffnet im neuen Fenster) . Darauf hätten sich die Koalitionsfraktionen verständigt. Dabei soll es egal sein, ob der Anruf aus dem Festnetz oder aus dem Mobilfunknetz erfolgt. Damit werde auch EU-Verbraucherrecht umgesetzt.
Das Bundeswirtschaftsministerium werde bald einen Änderungsentwurf für das Telekommunikationsgesetz vorlegen, so die Zeitung unter Berufung auf eine Sprecherin. Die zuständigen Ministerien hätten sich laut Regierungskreisen auch auf eine Preisansagepflicht für Call-by-Call-Anbieter geeinigt. Dies werde von der Bundesnetzagentur überwacht, so die Badische Zeitung.
Der Wechsel eines Telefoniebetreibers mit Rufnummernmitnahme soll von den Betreibern künftig innerhalb eines Tages ermöglicht werden. Bei DSL-Anbietern muss künftig eine Mindestgeschwindigkeit vertraglich zugesichert werden, das besagt eine weitere wichtige Änderung. Wer in eine Gegend umzieht, in der sein Festnetzbetreiber einen vertraglich vereinbarten Dienst nicht anbieten kann, soll ein Sonderkündigungsrecht erhalten.
"Es gibt technische Möglichkeiten zur Schaltung von kostenlosen Warteschleifen" , so Schweikert. Das geht etwa mit Softwarelösungen, die Anrufer zwischenzeitlich auf eine kostenfreie 0800-Nummer umleiten - und es wird von einigen Unternehmen bereits praktiziert. Im Mai 2010 hatten Testerhebungen der Grünen und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ergeben, dass Preise bis zu 3 Euro pro Minute in kostenpflichtigen Servicehotlines kein Einzelfall sind. Bei rund 45 Prozent der 40 getesteten Unternehmen wartete der Anrufer durchschnittlich länger als 1,5 Minuten. Die längste Verweildauer mit mehr als 18 Minuten gab es bei einem DSL-Anbieter.
Nachtrag vom 22. September 2010, 18:00 Uhr:
Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet unter Berufung auf Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) von der Gesetzänderung. In dem Entwurf stünde, dass Warteschleifen für kostenpflichtige Servicenummern nur noch eingesetzt werden dürfen, wenn der Anruf einen Festpreis kostet. Über den Festpreis des Anrufs müsse der Anrufer zu Beginn informiert werden.



