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Vergewaltigungsvorwurf: Assange darf Schweden verlassen

Die schwedische Staatsanwaltschaft hat erneut den Haftbefehl wegen Vergewaltigung gegen Wikileaks -Gründer Julian Assange aufgehoben. Die Ermittlungen gehen weiter. Assange darf aber nach Auskunft seines Anwaltes Schweden verlassen.
/ Werner Pluta
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Der Haftbefehl gegen Julian Assange ist aufgehoben, berichtet die schwedische Tageszeitung The Local(öffnet im neuen Fenster) . Trotzdem werde weiter gegen Wikileaks -Gründer ermittelt. Der Aufhebung war eine Befragung eines der beiden mutmaßlichen Opfer vorangegangen. Die zweite Frau soll am heutigen Montag aussagen.

Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte Ende August 2010 einen Haftbefehl gegen Assange wegen Vergewaltigung erlassen, diesen aber bereits am Folgetag mangels Tatverdacht widerrufen. Der Vorwurf lautete danach auf sexuelle Nötigung, die in Schweden keinen Haftbefehl rechtfertigt. Am 1. September 2010 hatten die Strafverfolger erneut Ermittlungen wegen Vergewaltigung eingeleitet.

Schmutzige Tricks gegen Wikileaks

Assange hatte die Vorwürfe vehement bestritten . Seiner Ansicht nach handelt es sich um eine Verleumdungskampagne mit dem Ziel, ihn und die von ihm gegründete Organisation Wikileaks zu diskreditieren. Die hatte im Juli 2010 auf ihrer Website tausende von geheimen Dokumenten der US-Armee aus Afghanistan veröffentlicht. Daraufhin sei er vor schmutzigen Tricks gewarnt worden, unter anderem vom Geheimdienst seines Heimatlandes Australien, erklärte Assange.

Mit der Aufhebung des Haftbefehls dürfe Assange das Land verlassen, erklärte sein Anwalt Björn Hurtig. Assange hatte, kurz bevor der erste Haftbefehl gegen ihn erlassen worden war, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Schweden beantragt.


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