Bundesnetzagentur: Ende der Regulierung der Kabelnetze?
Nach einer Überprüfung anhand einer neuen Marktdefinition kommt die Bundesnetzagentur zu dem Schluss, dass auf Einspeise- und Signallieferungsmärkten die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts ausreichend ist und somit keine Regulierungsbedürftigkeit mehr gegeben sei. Statt der Bundesnetzagentur soll künftig das Bundeskartellamt über diese Märkte wachen. Schon heute würden bei Kabelanbietern Regulierungsinstrumente angewandt, die eher allgemeinem Wettbewerbsrecht entsprächen. Sie hätten sich nicht als unzulänglich herausgestellt.
Das Bundeskartellamt hat sein Einverständnis bereits erteilt. Es ist nun Sache der EU-Kommission, den Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse der Bundesnetzagentur zu kommentieren.
Den nationalen Markt für die Bereitstellung von terrestrischen Sendeanlagen für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale hält die Bundesnetzagentur aber weiterhin für regulierungsbedürftig.