MPEG LA
H.264 für Webvideos bleibt kostenlos
Auch über den 31. Dezember 2015 hinaus kann die Videokompression AVC/H.264 (MPEG-4 Part 10) für frei zugängliche Internetvideos kostenlos genutzt werden, kündigte die MPEG LA an. Bislang galt die Regelung nur zeitlich begrenzt.

Bisher galt: Wer Internetvideos Endkunden kostenlos zur Verfügung stellt, muss in den nächsten Jahren keine Lizenzgebühren für die Verwendung der Videokompression an die MPEG LA abführen. Diese verwaltet ein Patentportfolio rund um den Videostandard. Doch diese Regelung war zunächst bis Ende 2010 beschränkt und wurde im Februar 2010 auf die Lizenzperiode bis Ende 2015 verlängert.
Nun aber kündigte die MPEG LA an, dauerhaft keine Lizenzgebühren für Webvideos, die kostenlos angeboten werden, einzufordern. Mit der Ankündigung, H.264 für Webvideos dauerhaft kostenlos zur Verfügung zu stellen, reagiert die MPEG LA auch auf Googles freies Webvideoformat WebM. Denn die MPEG LA räumt einen wesentlichen Kritikpunkt aus dem Weg: die Gefahr, dass in Zukunft für die kostenlos verbreitete Technik später abkassiert wird.
Nicht für alle Formen von Internetvideos kann H.264 kostenlos genutzt werden. Wer H.264-Videos im Web kostenpflichtig bereitstellt, muss sowohl heute als auch in Zukunft Lizenzgebühren abführen. Gleiches gilt für andere Nutzungsformen, beispielsweise IPTV, Blu-ray-Medien oder Software, die H.264-Videos erstellt oder wiedergibt.
Genau das aber macht die Integration von H.264 in Open-Source-Software problematisch bis unmöglich, wie Mozilla wiederholt dargestellt hat. Zwar könnte sich Mozilla die nach oben hin begrenzten Lizenzgebühren, die für Firefox anfallen würden, durchaus leisten, nur eine Weiterverbreitung der freien Software durch andere wäre nur ohne H.264-Unterstützung möglich, was dem Open-Source-Gedanken zuwiderläuft.
Die von der MPEG LA lizenzierten Patente decken für den Codec wesentliche Technologien ab. Es gibt aber keine Garantien dafür, dass nicht auch darüber hinaus Patente existieren, die ihre Inhaber erst zu einem späteren Zeitpunkt geltend machen. Das ist aber ein Problem, das sich grundsätzlich stellt und nicht spezifisch für H.264 ist. Die Problematik trifft auch freie Formate wie WebM in gleicher Art und Weise. Niemand kann zu 100 Prozent sicherstellen, dass nicht irgendein Patentinhaber in einigen Jahren Rechte geltend macht.
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