Urheberrecht

Kopierverbot für Fakten?

Ein Hochschullehrer und ein Anwalt in den USA sehen in Google und anderen News-Aggregatoren den Grund für das Zeitungssterben. Um die Zeitungen zu retten, schlagen sie vor, das Urheberrecht zu ändern. Über Inhalte von Zeitungsberichten sollen Dritte 24 Stunden lang nicht berichten dürfen.

Artikel veröffentlicht am , Meike Dülffer

Google ist schuld, wieder einmal. In diesem Fall geht es aber nicht um den Datenschutz, sondern um das Geschäftsmodell der gedruckten Presse. Das sei durch Google bedroht, schreiben Eric Clemons, Professor für Informationsmanagement an der Wharton School der Universität von Pennsylvania, und der Anwalt Nehal Madhani von der Kanzlei Kirkland & Ellis in einem Beitrag für den Business Insider. Über Google News sei es möglich, "die wichtigsten Absätze fast jeder Story in der New York Times, der Washington Post und praktisch jedes anderen großen Nachrichtendienstes in Echtzeit zu lesen". Es sei deshalb, schreiben Clemons und Madhani, nicht verwunderlich, dass "die traditionellen Medienpublikationen sterben".

Um das Massensterben der Printmedien aufzuhalten, schlagen die beiden Autoren vor, das US-Urheberrecht zu verschärfen: "Eine erste Empfehlung wäre, Zeitungen und anderen journalistischen Inhalteanbietern einen speziellen Schutz zu gewähren, so dass kein Teil einer Story von einem Online-Newsaggregator... außer zur Kommentierung des Artikels vor Ablauf von 24 Stunden wiedergegeben werden darf. Eine noch stärkere Einschränkung, die 'Hot-News-Doktrin', würde nicht nur die Weiterverbreitung des Artikels, sondern auch seiner Aussagen verbieten..." Ohne solche Änderungen sei es "nicht klar, dass der investigative Journalismus wie wir ihn kennen, noch lange überleben wird."

Geistige Schöpfung vs. Fakten

Mit anderen Worten: Clemons und Madhani sprechen sich dafür aus, selbst Zahlen und Fakten für 24 Stunden urheberrechtlich zu schützen. Schon die Wiedergabe der puren Fakten würde dann einen Urheberrechtsverstoß darstellen. Das wäre ein grundlegender Bruch mit der Urheberrechtstradition, die auch in den USA im Kern die Vorstellung beinhaltet, dass der Schutz geistigen Schöpfungen und nicht Fakten gebührt. Zudem würde mit einem solchen Verbotsrecht das Recht der freien Meinungsäußerung, das auch in den USA in der Verfassung geschützt ist, empfindlich eingeschränkt.

In ihren Ausführungen sparen Clemons und Madhani jede weitere Analyse der prekären Wirtschaftslage der gedruckten Pressemedien aus. Weder die fundamentalen Verschiebungen im Werbemarkt werden diskutiert, noch der Unwillen der Zeitungsverlage, Google und andere Suchmaschinen-Betreiber per robots.txt den Zugang zu ihren Erzeugnissen zu verwehren. Auch vom Einfluss der Wirtschaftskrise oder den Folgen der Konzentration im US-Pressewesen ist nicht die Rede.

Die Kanzlei Kirkland & Ellis wurde übrigens laut Wikipedia 1909 von Stewart Shepherd und Robert McCormick gegründet. McCormick wurde später Herausgeber der Chicago Tribune, einer der größten US-Tageszeitungen. [von Robert A. Gehring]

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M_Kessel 04. Dez 2010

Das ist der sicherste Weg das Konsumentenverhalten zu ändern. Auf die Art und Weise sucht...

Amüsierter Leser 24. Aug 2010

Sehr guter Einwand... *lach* Darf eine Agentur dann auf ihr Urheberrecht verzichten...

Amüsierter Leser 24. Aug 2010

Weil dann die anderen Verlage bei Google stehen und sich der Benutzer angewöhnt zu den...

Amüsierter Leser 24. Aug 2010

Wenn man 24 Stunden lang nicht über Gedrucktes berichten darf, so bedeutet das auch, das...



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