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Städte und Gemeinden: Neue Steuer auf Mobilfunkanlagen geplant

Mehrere Städte und Gemeinden im Bundesland Nordrhein-Westfalen prüfen eine Steuer auf Mobilfunkanlagen. Die Netzbetreiber würden die Abgaben an die Nutzer weitergeben. Die Handynutzung würde teurer.
/ Achim Sawall
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Mobilfunkmast in Hamm
Mobilfunkmast in Hamm

Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erwägen wegen leerer Kassen eine Steuer auf Mobilfunkanlagen. Die neue Steuer würden die Netzbetreiber an die Kunden weitergeben. Das berichtet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung(öffnet im neuen Fenster) (WAZ). Mehrere Dutzend nordrhein-westfälische Städte und Gemeinden prüften eine solche neue Abgabe, nach dem Vorbild der Hunde- und Spielautomatensteuer.

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat den Bericht bestätigt. "Eine solche kommunale Steuer wird zurzeit in einigen Kommunen vor dem Hintergrund der dramatischen Finanzsituation als möglicher Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erwogen" , so der Verband heute in Düsseldorf. Angestoßen wurde die Debatte in der Kommunalen Steuer-Zeitschrift(öffnet im neuen Fenster) von der Rechtsanwältin Susann Funke aus Leipzig(öffnet im neuen Fenster) .

Ernst Giesen, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds NRW, lehnt die Mobilfunksteuer ab. Eine Steuer auf einzelne Mobilfunkmasten, die zusätzlich zur Gewerbesteuer erhoben würde, liefe dem Ziel zuwider, die Infrastruktur für mobile Kommunikation im ländlichen Raum auszubauen, sagte Giesen. Die Einführung sei auch juristisch fraglich: Die Erhebung einer kommunalen Aufwandsteuer sei nur unter klar umrissenen rechtlichen Voraussetzungen möglich. Letztlich könne nur privater Konsum besteuert werden, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausginge, so Giesen weiter. "Dies kann bei der heutigen Verbreitung von Mobiltelefonen nicht mehr ernstlich angenommen werden" , erläuterte er. Die Mobilfunknutzung sei etwas Alltägliches und kein Zeichen für "besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" . Viele Handygespräche seien zudem beruflich veranlasst, was eine Besteuerung durch die Kommunen ausschließe.

Eine Pauschalbesteuerung pro Mobilfunkmast sei problematisch: Die Kommunen seien im Wesentlichen nur für das Genehmigungsverfahren zuständig, wobei kaum Kosten entstehen. Die Rechtsprechung verlange aber einen engen Zusammenhang zwischen Aufwand und Steuer, erklärte Giesen.


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