Städte und Gemeinden
Neue Steuer auf Mobilfunkanlagen geplant
Mehrere Städte und Gemeinden im Bundesland Nordrhein-Westfalen prüfen eine Steuer auf Mobilfunkanlagen. Die Netzbetreiber würden die Abgaben an die Nutzer weitergeben. Die Handynutzung würde teurer.

Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erwägen wegen leerer Kassen eine Steuer auf Mobilfunkanlagen. Die neue Steuer würden die Netzbetreiber an die Kunden weitergeben. Das berichtet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ). Mehrere Dutzend nordrhein-westfälische Städte und Gemeinden prüften eine solche neue Abgabe, nach dem Vorbild der Hunde- und Spielautomatensteuer.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat den Bericht bestätigt. "Eine solche kommunale Steuer wird zurzeit in einigen Kommunen vor dem Hintergrund der dramatischen Finanzsituation als möglicher Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erwogen", so der Verband heute in Düsseldorf. Angestoßen wurde die Debatte in der Kommunalen Steuer-Zeitschrift von der Rechtsanwältin Susann Funke aus Leipzig.
Ernst Giesen, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds NRW, lehnt die Mobilfunksteuer ab. Eine Steuer auf einzelne Mobilfunkmasten, die zusätzlich zur Gewerbesteuer erhoben würde, liefe dem Ziel zuwider, die Infrastruktur für mobile Kommunikation im ländlichen Raum auszubauen, sagte Giesen. Die Einführung sei auch juristisch fraglich: Die Erhebung einer kommunalen Aufwandsteuer sei nur unter klar umrissenen rechtlichen Voraussetzungen möglich. Letztlich könne nur privater Konsum besteuert werden, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausginge, so Giesen weiter. "Dies kann bei der heutigen Verbreitung von Mobiltelefonen nicht mehr ernstlich angenommen werden", erläuterte er. Die Mobilfunknutzung sei etwas Alltägliches und kein Zeichen für "besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit". Viele Handygespräche seien zudem beruflich veranlasst, was eine Besteuerung durch die Kommunen ausschließe.
Eine Pauschalbesteuerung pro Mobilfunkmast sei problematisch: Die Kommunen seien im Wesentlichen nur für das Genehmigungsverfahren zuständig, wobei kaum Kosten entstehen. Die Rechtsprechung verlange aber einen engen Zusammenhang zwischen Aufwand und Steuer, erklärte Giesen.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Irgendwas passiert mit Menschen, wenn diese ein politisches Amt übernehmen oder bei einer...
Subventionen sind ein falscher Weg. Ich hätte die LTE so eingeführt: Der größte (jeder...
Es gibt triviale Möglichkeiten, effizienter zu werden und gleichzeitig die Stadtkassen zu...
Antwort A: Wie heute auch, nur dass das Klopapier nicht so schön bunt bedruckt war...