DAV und DNotV
Anwälte und Notare gegen De-Mail
De-Mail bringt keinen Mehrwert, aber zusätzliche Gefahren für Verbraucher, kritisieren der Deutsche Notarverein (DNotV) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) in einer gemeinsamen Stellungnahme. Das geplante Gesetz berge rechtliche wie praktische Probleme und enthalte Fehler.
Die Anwälte und Notare kritisieren unter anderem, dass mit De-Mail beispielsweise Rechnungen, Mahnungen, behördliche Schreiben und Bescheide zugestellt werden können, "ohne dass der Bürger hiervon konkret Kenntnis erlangt". Damit werde der Rechtsschutz gegen die Wirtschaft und die Verwaltung beschnitten.
"Es gibt keinen triftigen Grund, einen De-Mail-Dienst zu initialisieren. Mit der elektronischen Signatur ist eine Zustellung elektronischer Dokumente heute schon möglich", so DAV-Präsident Wolfgang Ewer. Einen Bedarf an De-Mail gebe es nicht, denn "in der Praxis läuft die E-Mail-Kommunikation heute schon problemlos", so Ewer.
Nutzer erhalten auf elektronischem Weg täglich viele erwünschte, aber auch unerwünschte Nachrichten, die es zu kontrollieren und dann auf ihre Relevanz hin zu überprüfen gilt, merkt DNotV-Präsident Oliver Vossius an: "Dazu kommt noch die allgemein zu beobachtende Zunahme nichts- oder zumindest wenig sagender persönlicher Kommunikation. All das führt zu einem Datenoverkill beim Nutzer". Letztendlich berge dies die Gefahr, dass wichtige E-Mails nicht erkannt und aus Versehen gelöscht oder schlicht übersehen werden.
So besteht nach Ansicht der beiden Organisationen die Gefahr, dass beispielsweise aus Versehen ein Bußgeldbescheid, eine Abrissverfügung oder ein Gerichtsurteil übersehen wird und am Ende Rechtsmittel nicht mehr möglich sind.
Die Juristen bemängeln zudem, dass der Gesetzentwurf nichts zu den Kosten des Dienstes für den Bürger sagt. Dabei sei auch der für De-Mail notwendige Rechner mit einzubeziehen. Letztendlich sei De-Mail ein Versuch der Industrie, "für die E-Mail Gebühren einzuführen wie beim Telefon".
Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, dass De-Mail-Nutzer keinen Anspruch darauf haben, beim Anbieterwechsel ihre E-Mail-Adresse beizubehalten, wie es beispielsweise bei Telefonnummern im Mobilfunk möglich ist. Die E-Mail-Adressen laufen immer unter der Domain des Anbieters, so dass lediglich eine Weiterleitung möglich wäre, aber nicht eine direkte Zustellung an einen anderen Anbieter.
Darüber hinaus sei die Identitätsfeststellung unklar und unsicher: Nach aktuellem Stand sei lediglich eine einmalige Identitätsfeststellung bei der Anmeldung vorgesehen, aber keine nachträgliche Überprüfung beispielsweise nach Umzug oder Heirat.
Im Gesetz fehle im Übrigen auch ein Passus, nach dem weder eine staatliche Behörde, ein Unternehmen mit Monopolcharakter wie beispielsweise ein Stromversorger noch der Arbeitgeber eines Bürgers diesen zwingen können, sich ein De-Mail-Konto zu besorgen.
DNotV und DAV plädieren daher dafür, statt De-Mail auch weiter auf E-Mails mit digitalen Signaturen zu setzen.
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Keineswegs. Dafür gibt es die sogenannten Einwurf-Einschreiben. Aber woher solltest Du...
Die beiden neuen Varianten um Briefe zu versenden stehen ja in den Medien recht heftig in...
Du kannst mal davon ausgehen dass die Dt. Post bzw. deren Admins keine DAU-GUIs...
Wie auch?