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IMHO: Interoperabilität ist Freiheit

In dieser Woche hat das Copyright Office der USA neue Ausnahmen vom gesetzlichen Umgehungsverbot für technische Schutzmaßnahmen bekannt gegeben. Die Ausnahmen stärken den Wettbewerb und geben den Verbrauchern Wahlfreiheit.
/ Jens Ihlenfeld
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Verbraucher müssen sich nicht 'verapplen' lassen. So lässt sich die jüngste Entscheidung von James H. Billington auf den Punkt bringen. Billington ist der 13. Leiter der US-Kongressbibliothek und in diesem Amt auch der zuständige Sachwalter für den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Er legt fest, was die Grenzen des im DMCA festgeschriebenen Umgehungsverbots für technische Schutzmaßnahmen sind. Alle drei Jahre muss der Leiter der US-Kongressbibliothek auf Antrag prüfen, welche Ausnahmen zulässig sein sollen.

Geräte entsperren

Am 20. Juli hat James H. Billington den neuen Ausnahmeerlass abgesegnet. Und dieser hat es in sich. Gleich drei Ausnahmeanträge der US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) wurden darin genehmigt. Ab sofort verstoßen "Jailbreaker", "Unlocker" und "Vidder" nicht mehr automatisch gegen das US-Urheberrecht, wenn sie technische Gängelmaßnahmen von Geräteherstellern und DVD-Distributoren zu legitimen Zwecken aushebeln.

Billington sendet mit seiner Entscheidung ein deutliches Zeichen an die Industrie: Die Praxis von Anbietern, den Wettbewerb mit Hilfe von Technik und Urheberrecht auszuschließen sowie ihre Kunden an sich zu fesseln und mit überzogenen Preisen für Geräte und Dienstleistungen regelrecht zu melken, wird nicht länger geduldet.

Gegen eine Informationsfeudalgesellschaft

Auch Verbraucher haben Rechte und Freiheiten! Und zu diesen gehört es, sich nicht vorschreiben lassen zu müssen, von wem sie was zu kaufen haben und wessen Leistung sie in Anspruch zu nehmen haben. Es darf nicht sein, dass das Urheberrecht überall dazu missbraucht wird, den Wettbewerb auszuschließen. Sonst verkommt die Marktwirtschaft zur "Informationsfeudalgesellschaft" .

In einer Gesellschaft, in der der übergroße Teil der Kommunikation von der Nutzung von Technik abhängt, ist Interoperabilität ein Garant für Freiheit. Für Verbraucher bedeutet Interoperabilität Wahlfreiheit, Redefreiheit und Informationsfreiheit. Für Unternehmer bedeutet Interoperabilität freien Wettbewerb und freie Berufsausübung. Und für die Informationsgesellschaft als Ganzes ist Interoperabilität das Fundament einer freien Marktwirtschaft.

Unternehmen, die das nicht begreifen wollen, dürfen meinetwegen aussterben. Wir lassen uns nicht länger 'verapplen'! [von Robert A. Gehring]

IMHO ist der Kommentar von Golem.de. IMHO = In My Humble Opinion (Meiner bescheidenen Meinung nach)


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