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Antennagate: Kein Rückgaberecht für Erstkäufer des iPhone 4

Auch deutsche Käufer des iPhone 4 können nun das von Apple versprochene Rückgaberecht nutzen. Allerdings gilt das aufgrund von Apples 30-Tage-Grenze generell für nicht diejenigen, die das iPhone 4 am Erstverkaufstag erworben haben.
/ Ingo Pakalski
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30 Tage ab Kaufdatum gilt Apples Rückgaberecht. Damit sind alle iPhone-4-Besitzer davon ausgeschlossen, die das Gerät am 24. Juni 2010 erworben haben – dem Erstverkaufstag. Und für deutsche Kunden gilt das Rückgaberecht ohnehin nur für künftig erworbene iPhone-4-Modelle, wie die Deutsche Telekom Golem.de auf Nachfrage erklärte. In einer Einzelfallprüfungen wird zudem festgestellt, ob aus Kulanz der dabei abgeschlossene Mobilfunkvertrag vorzeitig beendet werden darf.

Ein T-Mobile-Vertrag kann aber nur dann mit der iPhone-4-Rückgabe vorzeitig aufgelöst werden, wenn dieser beim Gerätekauf mit abgeschlossen wurde. Wer bereits einen T-Mobile-Vertrag besaß und ihn nur verlängert hatte, ist von der Aufhebung des Vertrags ausgeschlossen. Der komplette Kaufpreis des iPhone 4 wird ohne Einschränkungen zurückgegeben.

Die Deutsche Telekom bietet auch eine FAQ-Seite zum iPhone 4(öffnet im neuen Fenster) , die unter anderem die Frage nach einer Rückgabe behandelt. Dort heißt es dazu allerdings noch, dass über den "Prozess zur Rückgabe des iPhone 4" kurzfristig informiert werde; die aktuellen Details fehlen.


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