iPhone Jailbreak: US-Behörde stärkt Nutzerrechte (Update)

Den Schutz des iPhone zu umgehen, um auf dem Smartphone von Apple nicht akzeptierte Software zu installieren, verletzt nicht das US-Urheberrecht. Das hat das US Copyright Office entschieden(öffnet im neuen Fenster) . Außerdem gesteht die für das Urheberrecht zuständige Behörde Nutzern zu, den Netlock des Gerätes zu knacken, so dass sie ihren Netzbetreiber frei wählen können. Sie stärkte damit das Recht der Verbraucher, ihre Geräten und Software nach eigenem Gutdünken zu nutzen.
Apple will die Kontrolle
Apple handhabt den Zugang zum iPhone-App-Store ziemlich restriktiv: Jede App, die dort angeboten werden soll, wird zunächst geprüft. Einige werden auch abgelehnt, etwa weil sie zu viel nackte Haut zeigen . Apple begründet das Recht auf Kontrolle damit, dass Nutzer zwar das Gerät kauften, die Software aber Eigentum des Unternehmens bleibe. Der Käufer erwerbe lediglich ein Nutzungsrecht. Apple behalte die Kontrolle, um die Nutzer vor Schaden zu bewahren und die Funktionsfähigkeit der Geräte zu gewährleisten. Allerdings ist Apple bisher gegen keinen Anbieter der sogenannten Jailbreaks rechtlich vorgegangen.
Apple hat darauf hingewiesen, dass ein Jailbreak, also die Installation einer Applikation ohne Zulassung, das Gerät beschädigen könne. Das Unternehmen wolle sicherstellen, dass die iPhones funktionieren und dass die Kunden Spaß damit haben. Es zu knacken, um Applikationen zu installieren, die nicht aus dem App Store stammen, könne "dieses Erlebnis ernsthaft beinträchtigen" , sagte eine Apple-Sprecherin dem Blog Cult Of Mac(öffnet im neuen Fenster) . Außerdem stelle ein Jailbreak eine Verletzung der Garantie dar. Wenn ein Nutzer also sein Recht wahrnimmt, selbst zu bestimmen, welche Applikationen auf seinem iPhone laufen, und dabei sein iPhone beschädigt, muss er damit rechnen, dass Apple ihn abweisen wird.
Zitatrecht gestärkt
Eine dritte Entscheidung des US Copyright Office bezog sich auf den Kopierschutz von DVDs. Danach dürfen Nutzer kurze Szenen aus Filmen kopieren und in neue Werke einfügen. Das gilt beispielsweise für Studienarbeiten in medienwissenschaftlichen Fächern, für Dokumentarfilme oder für nicht-kommerzielle Videos.
Das US Copyright Office gehört zur US-Kongressbibliothek. Es überprüft alle drei Jahre Urheberrechte, um festzustellen, "ob aktuelle Technologien, die den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken kontrollieren, die Möglichkeiten von Individuen, einschränken, diese Werke in einer rechtmäßigen Art und Weise zu nutzen" , erklärte James Billington, der Direktor der Kongressbibliothek.
Nachtrag vom 27. Juli 2010, 14:11 Uhr:
Ergänzt um die Stellungnahme von Apple.



