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Telefonwerbung: Härtere Strafen und schriftliche Bestätigung von Verträgen

Hessens Verbraucherschützer machen sich für einen besseren Schutz von Verbrauchern vor unerlaubter Telefonwerbung stark. Sie fordern höhere Bußgelder und eine schriftliche Bestätigung, wenn Verträge am Telefon abgeschlossen werden sollen. Ganz anders schätzt der Call-Center-Verband die Situation ein.
/ Jens Ihlenfeld
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Jutta Gelbrich vom Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen und der hessische Verbraucherschutzstaatssekretär Mark Weinmeister fordern Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner auf, sich für schärfere Regelungen im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung einzusetzen. Die bisherigen gesetzlichen Vorschriften reichen nach ihrer Ansicht nicht aus.

Um ihre Forderungen zu untermauern, legten die Verbraucherschützer eine Umfrage vor. Daraus geht hervor, das trotz der im August 2009 verschärften Regelungen für Telefonwerbung weiterhin viele Verbraucher mit entsprechenden Anrufen konfrontiert sind und zum Abschluss von Verträgen oder zum Anruf kostenpflichtiger Nummern gedrängt werden.

Von 1.830 befragten Verbrauchern aus Hessen hatten 95,8 Prozent der Befragten vorab keine Zustimmung zu einem Werbeanruf erteilt. 47,5 Prozent wurde beim Anruf ein Vertrag untergeschoben. 24,3 Prozent der Angerufenen sollten eine kostenpflichtige Nummer zurückrufen.

Bei den meisten Anrufen ging es um Werbung für Gewinnspiele und Lotteriedienstleistungen (69 Prozent). 16,3 Prozent der erhielten einen Anruf von Energieversorgern, Telefon- und Internetdienstleistern, einem Zeitschriftenvertrieb oder einem Dienstleister für Bank- und Finanzprodukte.

Verbotene Telefonwerbung darf sich nicht länger lohnen

"Ganz offensichtlich haben die gesetzlichen Neuregelungen nicht das gewünschte Ergebnis gebracht. Es kann nicht sein, dass Verbraucher trotz eines gesetzlichen Verbotes Werbeanrufe erhalten und sich hinterher gegen untergeschobene Verträge zur Wehr setzen müssen. Verbotene Telefonwerbung darf sich nicht länger lohnen" , fordert Gelbrich.

Die Verbraucherschützer wollen daher, dass Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge schriftlich bestätigen müssen. Zudem sollen die Bußgelder für unerlaubte Telefonwerbung erhöht werden: "Die derzeitige Höchstgrenze von 50.000 Euro ist zu niedrig, um unerlaubte Telefonanrufe wirksam zu unterbinden. Unternehmen lassen sich davon nicht abschrecken, ihre betrügerischen Methoden fortzusetzen" , sagte Weinmeister.

Die Verbraucherschützer räumen aber ein, dass allein höhere Bußgelder keinen Erfolg versprechen: "Der Aufwand, solche Anrufe zu dokumentieren und zur Rechtsverfolgung weiterzugeben, ist vielen Verbrauchern viel zu hoch." Daher sei es umso wichtiger, mittels unerlaubter Telefonwerbung zustande gekommene Verträge für unwirksam zu erklären.

Ganz anders schätzt der Call-Center-Verband die Situation ein: "Gesetz greift perfekt!" titelt er in einer Pressemitteilung. Das Outbound-Volumen sei um 50 Prozent zurückgegangen, die Bürger verstünden das Gesetz und nutzten ihre Möglichkeiten zur Beschwerde. Der Verband weist allerdings auf eine steigende Zahl von Anrufen aus dem Ausland hin und fordert eine europäische Vereinheitlichung des Rechts.

Die Forderung nach einer schriftlichen Bestätigung von Verträgen hält der Verband für nicht zielführend: "Diese Unternehmen handeln bewusst kriminell, sie sitzen im Ausland oder buchen mit gestohlenen Daten ab, ohne vorher anzurufen. Gefragt ist eine bessere Verfolgung der Verstöße und eine Optimierung der hierfür nötigen Instrumentarien" , so CCF-Vizepräsident Manuel Schindler.


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