Acta-Verhandlungen
Maulkorb für EU-Parlamentarier
Unterhändler, die von der EU-Kommission zu den Verhandlungen für das geplante Anti-Piraterie-Abkommen Acta entsandt worden waren, haben das EU-Parlament informiert. Den Parlamentariern war zuvor verboten worden, davon zu berichten.
Seit Jahren verhandeln eine kleine Gruppe von Staaten und die EU-Kommission im Auftrag der EU-Mitgliedsstaaten über das so genannte Anti-Piraterie-Abkommen Acta. Die letzte Verhandlungsrunde fand vom 28. Juni bis zum 1. Juli in Luzern in der Schweiz statt. Die in Luzern vereinbarte Fassung des Vertragstextes wurde von den Verhandlungsparteien nicht veröffentlicht, denn eine einzelne, nicht namentlich genannte Verhandlungsdelegation hatte sich dagegen gewehrt. Es wurde stattdessen lediglich eine kurze Pressemitteilung veröffentlicht.
Am Montag wurde das EU-Parlament entsprechend seinen Rechten, die es seit dem Lissabon-Vertrag hat, von den EU-Verhandlungsführern über die Ergebnisse des Acta-Treffens in Luzern informiert. Allerdings fand die Sitzung in geschlossener Runde statt, öffentliche Beobachter waren nicht zugelassen waren.
Pirat verlässt die Veranstaltung
Der Abgeordnete Christian Engström, der für die schwedische Piratenpartei im EU-Parlament sitzt, berichtet in seinem Blog, auf seine Nachfrage hin habe die EU-Kommission den Abgeordneten ausdrücklich untersagt, über die Inhalte der Sitzung zu berichten.
Engström wörtlich: "Ich fragte, ob die geschlossene Sitzung bedeute, dass es Einschränkung dafür gibt, wie die mitgeteilten Informationen genutzt und verbreitet werden könnten. Zuerst schien die Kommission darauf nicht mit einem klaren Ja oder Nein antworten zu wollen. Aber nachdem ich meine Frage mehrfach wiederholt hatte, gaben sie schließlich nach und sagten, dass ich die erhaltenen Informationen nicht weitergeben dürfte. Daraufhin verließ ich das Treffen, da ich in diesem speziellen Fall nicht bereit bin, eine Unterrichtung unter solchen Umständen zu akzeptieren."
Die Pflichten des Lissabon-Vertrages
Engström bewertet das Verhalten der EU-Kommission als unvereinbar mit den Pflichten, die der Kommission aus dem Lissabon-Vertrag erwachsen sind. Artikel 218 legt die Verpflichtungen der EU-Kommission bei Verhandlungen zu "Abkommen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten oder internationalen Organisationen" fest.
Absatz 10 des Artikels besagt, dass das EU-Parlament "unverzüglich und vollständig auf allen Stufen des Verfahrens" informiert werden muss. Dazu kommentiert Engström: "Eine ausschließlich mündliche Unterrichtung bei der keinerlei Dokumente ausgehändigt werden, kann schwerlich als eine 'vollständige Unterrichtung' des Parlaments gelten." [von Robert A. Gehring]
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
weshalb fragt der Typ aber auch wiederholt nach ob er darf oder nicht. Scheisse, ich...
Abstimmungen sind ja schön und gut, und definitiv besser als keine Volkswahlen, aber auch...
Und wenn man fertig ist mit demonstrieren, geht man wieder nach Hause und guckt DSDS.
Wenn eine Buchstabenkombination nur aus Großbuchstaben besteht, spricht man jeden...