Zum Hauptinhalt Zur Navigation

DRM in Brasilien: Was frei ist, soll frei bleiben

Ein brasilianischer Gesetzentwurf zur Urheberrechtsreform verbietet den Einsatz von Systemen für digitales Rechtemanagement ( DRM ) bei Werken, deren Urheberrechtsschutzfrist abgelaufen ist. Verstöße können bestraft werden.
/
21 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Die brasilianische Regierung überarbeitet im Zuge der Umsetzung des Wipo(öffnet im neuen Fenster) -Urheberrechtsabkommens (WCT) von 1996 das Urheberrechtsgesetz des Landes. Anders als in den USA oder in der Europäischen Union will die Regierung dabei per Gesetz verhindern, dass sich Unternehmen Werke aus der Public Domain durch Einsatz von DRM-Systemen unberechtigt aneignen. Der Gesetzentwurf zum neuen Urheberrechtsgesetz verbietet es deshalb ausdrücklich, Maßnahmen zu ergreifen, die "die freie Nutzung von Werken, Rundfunksendungen und Tonaufnahmen einschränken oder verhindern, die in die Public Domain gefallen sind" . Das berichtet der kanadische Urheberrechtsspezialist Michel Geist(öffnet im neuen Fenster) in seinem Blog.

Doch nicht nur gemeinfreie Werke sollen vor der unberechtigten Aneignung durch Dritte geschützt werden. Der brasilianische Gesetzentwurf sieht auch ein Verbot von Maßnahmen vor, mit denen eine gesetzlich erlaubte Art der Werksnutzung eingeschränkt oder verhindert werden soll. Verstöße gegen die gesetzlichen Verbote werden mit Strafe bedroht.

Die von der brasilianischen Regierung vorgesehenen Verbote stehen im Einklang mit dem Wipo-Urheberrechtsvertrag. Er schreibt zwar einerseits ein gesetzliches Umgehungsverbot für technische Schutzmaßnahmen vor, mit denen Rechteinhaber Werke vor der nicht genehmigten Nutzung schützen. Zugleich erlaubt der Vertrag aber Ausnahmen vom Umgehungsverbot für Nutzungshandlungen, die in einem Land gesetzlich erlaubt sind. Das können beispielsweise Ausnahmen für die Privatkopie oder für Zitate aus Werken sein.

Mit dem Gesetzentwurf hat sich Brasilien für einen anderen Weg entschieden als die USA oder die meisten EU-Mitgliedsstaaten. Dort gilt ein Umgehungsverbot für technische Schutzmaßnahmen wie DRM auch in Fällen, in denen die Schutzfrist für Werke bereits abgelaufen ist, oder wenn die Schutzmaßnahmen eine ansonsten legale Werksnutzung be- oder verhindern. [von Robert A. Gehring]


Relevante Themen