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Joel Tenenbaum: Schadensersatz für Filesharing um 90 Prozent reduziert

US-Bezirksrichterin Nancy Gertner hat den Schadensersatz, den der Doktorand Joel Tenenbaum an vier Plattenfirmen zahlen muss, drastisch reduziert. Tenenbaum war für das Herunterladen von 30 Musiktiteln zu 675.000 US-Dollar Schadensersatz verurteilt worden.
/ Jens Ihlenfeld
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22.500 US-Dollar Schadensersatz pro Musiktitel sollte Tenenbaum an die Rechteinhaber der von ihm heruntergeladenen Songs bezahlen, nachdem er alle Vorwürfe der Anklage eingeräumt hatte. Das Urteil vom August 2009 wurde jetzt von US-Bezirksrichterin Nancy Gertner korrigiert. Sie senkte die Summe um 90 Prozent auf insgesamt 67.500 US-Dollar, berichtet unter anderem der Boston Globe(öffnet im neuen Fenster) .

Die gegen Tenenbaum verhängte Schadensersatzsumme sei verfassungswidrig hoch, so die Begründung der Richterin. Sie ist der Ansicht, dass auch 67.500 US-Dollar eine harte Strafe sind und ein deutliches Zeichen setzen.

Die Entscheidung gehe in die richtige Richtung, sagte Tenenbaum dem Boston Globe. Für ihn sei der Unterschied aber nicht entscheidend, denn auch die reduzierte Summe könne er nicht zahlen. Die Richterin folgte den Argumenten von Richter Michael Davis, der in einem ähnlichen Fall die Schadensersatzsumme von knapp 2 Millionen US-Dollar auf 54.000 US-Dollar reduziert hatte.

Tenenbaums Anwalt kündigte an, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. Dasselbe will auch der Verband RIAA tun, der die US-Musikindustrie vertritt.


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