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OLG München: Schadensersatz für unberechtigte Computer-Beschlagnahme

Auch Computer gehören nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München mittlerweile zu den Lebensgütern, die für den Lebensunterhalt eine zentrale Bedeutung haben. Werden sie unberechtigt beschlagnahmt, stehe dem Betroffenen für ein Gerät pro Tag 2,30 Euro an Schadensersatz zu.
/ Christian Klaß
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Das OLG München stuft Computer für den Lebensalltag als ebenso wichtig ein wie die Wohnung, den Herd und den Kühlschrank in der Küche, die Möbel und den Fernseher. Ein Grund ist die ständig zunehmende Nutzung des Internets im privaten Alltag, sei es zur Informationsbeschaffung, zur Abwicklung von Geschäften oder zur Unterhaltung. Allerdings gilt der Anspruch nur für einen Computer – und nur für den gibt es dann bei unberechtigter Beschlagnahmung mehrerer Computer einen Schadensersatz.

Einer Klägerin, der in einem straftrechtlichen Ermittlungsverfahren unzulässiger Weise ein Desktop-PC und ein Notebook beschlagnahmt wurden, stellte das OLG München laut Law Blog(öffnet im neuen Fenster) 2,30 Euro Schadensersatz pro Tag in Aussicht ( Beschluss v. 23.03.2010 – Az.: 1 W 2689/09(öffnet im neuen Fenster) ). Bei 77 Tagen Beschlagnahme ergäben sich dadurch insgesamt 177,10 Euro. Das Gericht schätzte die monatliche Miete eines Computers auf 200 Euro, was als Berechnungsgrundlage diente. Da der Computer der Klägerin gehörte, stehen ihr nach Ansicht der Richterin 40 Prozent als Kompensation vom Nettobetrag zu.

Noch gibt es aber kein Urteil dazu, auf Basis der Einschätzungen des OLG München wurde der Frau erst einmal eine Prozesskostenhilfe für ihre Klage wegen der Computerbeschlagnahmung zugesprochen.


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