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Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden: Bundestag soll Killerspiele verbieten

Das nach dem Amoklauf in Winnenden gegründete Aktionsbündnis der betroffenen Familien fordert den Deutschen Bundestag auf, ein "Verbot von Killerspielen [zu beschließen], die dazu dienen, virtuell Menschen zu ermorden" .
/ Jens Ihlenfeld
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Das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch Prävention weitere Gewalttaten in Schulen zu verhindern. Dazu wurde mittlerweile eine selbstständige kirchliche Stiftung gegründet, die sich gegen Gewalt an Schulen einsetzt.

In einem Appell an den Deutschen Bundestag fordert das Aktionsbündnis nun in zwei Bereichen konkrete Verbote: Neben einem generellen Verbot großkalibriger Waffen für Privatpersonen sowie einem Verbot für Faustfeuerwaffen in privaten Haushalten sollen auch sogenannte Killerspiele verboten werden.

"Trotz Multikausalität gibt es signifikante Besonderheiten, die eine zentrale Rolle bei der Durchführung der Taten spielen" , argumentiert das Aktionsbündnis. Dabei sei die Verfügbarkeit von Schusswaffen ein sehr hoher Risikofaktor. Gleiches gelte für gewaltverherrlichende Medien, "insbesondere der ungehinderte Zugang zu gewaltrelevanten Computerspielen" .

Zudem verfügten die Täter über enorme Treffsicherheit, "was auf eine jahrelange Übung mit Schusswaffen und gewaltrelevanten Computerspielen zurückzuführen ist" , heißt es in dem Appell an den Deutschen Bundestag. Als Killerspiele werden dabei Computerspiele definiert, "die die Identifikation mit dem Aggressor, die Belohnung aggressiver Handlungssequenzen wie das aktive Training bei Tötungssimulationen zum Inhalt haben" .

Die bestehenden Verbotsregelungen schützen nach Meinung des Aktionsbündnisses nicht ausreichend vor "menschenverachtenden Gewaltspielen" . Auch sei die Indizierung und restriktive Altersfreigabe nicht ausreichend, um solche "Spiele vom Markt zu drängen" . Um dieses Ziel zu erreichen, reiche es nicht aus, die Verbreitung gewaltrelevanter Computerspiele zu beschränken. Vielmehr sei ein Herstellungsverbot notwendig.


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