Keine schrankenlose Anonymität
Eine schrankenlose Anonymität dürfe es im Internet nicht geben: "Der freie Bürger zeigt sein Gesicht, nennt seinen Namen, hat eine Adresse. Gleichzeitig sind wir es gewohnt, im Alltag grundsätzlich unbeobachtet zu handeln. Beides muss auch im Internet normal bleiben", hieß es in These 5. Dabei müsse aber die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, je nachdem, welche Grundrechte betroffen seien, ob der Betroffene sich in privaten, sozialen oder öffentlichen Bereichen des Internets bewege und ob es einen Anlass für die Identifizierung gegeben habe.
Anonymität könnte teuer werden
Internetanbieter will de Maizière stärker in die Pflicht nehmen: "Für gefahrgeneigte Angebote und Dienste sollte nicht in Bezug auf Inhalte, aber in Bezug auf die 'Verkehrssicherheit' eine Gefährdungshaftung mit Exkulpationsmöglichkeit oder Beweislastumkehr in Betracht gezogen werden." Im Umkehrschluss soll die Haftung reduziert werden, wenn anerkannte Sicherheitsstandards oder zertifizierte Verfahren, etwa bei elektronischen Identitäten, berücksichtigt werden. Demnach müssten Anbieter künftig möglicherweise für ihre Nutzer haften, es sei denn, sie können die Nutzer identifizieren, so dass Dritte gegen diese vorgehen können. Anonymität würde also teurer.
"Wir dürfen das Internet weder als rechtsfreien noch in erster Linie als 'kriminellen' Raum betrachten", lautete These 9. Bei der Bekämpfung von Kriminalität im Internet soll sich der Staat an den Eingriffsbefugnissen der realen Welt orientieren und dabei die jeweils milderen Mittel einsetzen. Wenn der Staat sich aber entschließe zu handeln, müsse er in der Lage sein, "den damit verbundenen Anspruch tatsächlich erfüllen [zu] können". Dazu sei die Qualifikation und Ausstattung von Ordnungs- und Sicherheitsbehörden zu überprüfen und zu ergänzen.
Deutsche IT-Industrie stärken
Um seine technologische Souveränität zu wahren, müsse der Staat nationale Kernkompetenzen erhalten und fördern. Dazu brauche "unser Land Forscher und Unternehmer, die strategische IT- und Internetkompetenzen erhalten und ausbauen", andernfalls würde Deutschland in Abhängigkeiten geraten, "die unsere Freiheiten und unsere Verfassungsidentität gefährden können".
E-Government nur optional
Für Bürger dürfe der elektronische Zugang zur Verwaltung nur ein zusätzliches Angebot sein, der herkömmliche Zugang zur Verwaltung müsse daneben bestehen bleiben. Unternehmen hingegen könnten durchaus zum elektronischen Datenaustausch mit der Verwaltung verpflichtet werden, sofern die elektronische Abwicklung sinnvoll und vorteilhaft sei.
Dabei müssten die staatlichen IT-Systeme sicher und ungestört funktionieren, auf offenen Standards basieren, von allen Menschen plattformunabhängig genutzt werden können und größtmögliche Transparenz bieten.
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