Urheberrechtsreform
Lückenrede, Rückchen und Quadratur des Kreises
An Tag zwei nach der urheberrechtspolitischen Grundsatzrede von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger haben sich die ersten Betroffenen eine Meinung gebildet. Die Pläne treffen auf Skepsis - und Zustimmung.

Am Montag hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer "Berliner Rede zum Urheberrecht" Pläne für den Dritten Korb der Urheberrechtsreform vorgestellt. Große Begeisterung hat sie damit auf keiner Seite geweckt. Den meisten Betroffenen scheinen die Vorstellungen der Justizministerin noch reichlich unkonkret. Auf den Punkt bringt es der Deutsche Kulturrat: "Bundesjustizministerin lässt die Katze nicht aus dem Sack". Zwar habe Leutheusser-Schnarrenberger zu Recht den Urheber in den Mittelpunkt der gesetzgeberischen Aufmerksamkeit gerückt, "unklar blieb allerdings, was das Bundesjustizministerium im Urheberrecht machen will".
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Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft sah lediglich eine "Rückchen"- statt einer "Ruck-Rede im Stil des vormaligen Bundespräsidenten Roman Herzog". Positiv bewertet der Sprecher des Bündnisses, Rainer Kuhlen, dass Leutheusser-Schnarrenberger immerhin mit einem Satz anerkannt habe, dass "Bildung und Wissenschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht zufrieden sein können". Die bisherigen Regelungen des Urheberrechts hätten "nicht gerade Bildung und Wissenschaft begünstigt".
Die SPD-Bundestagsfraktion hielt der Ministerin vor, eine "Lückenrede" gehalten zu haben. Sie sei "konkrete Vorschläge für Verbesserungen insbesondere im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Bildung" schuldig geblieben.
Der Deutsche Bibliotheksverband unterstützt Leutheusser-Schnarrenberger in ihrem Bestreben, den "Urheber wieder in den Mittelpunkt des Urheberrechts zu stellen". Besonders erfreulich ist für die Bibliotheken, dass der Dritte Korb eine Lösung für das Problem der verwaisten Werke - geschützte Werke, deren Urheber oder Rechteinhaber nicht mehr ausfindig zu machen sind - bringen soll. Dies sei "eine wichtige Voraussetzung für die Deutsche Digitale Bibliothek". Auch der Deutsche Kulturrat begrüßt dieses Vorhaben. Es sei "erforderlich, schnell eine Lösung zu den verwaisten Werken zu finden".
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Gratiskultur und Internetsperren |
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Im Grunde genommen werden hier, wie bereits in der Vergangenheit akiv und erfolgreich...
Nennt sich "§ 108a UrhG - Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung".
http://phantanews.de/wp/2010/06/die-verlogene-propaganda-der-musikindustrie/